Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Kontroverse um den Straftatbestand der Politikerbeleidigung (Fr, 06 Dez 2024)
Die AfD-Fraktion spricht sich für die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) aus. Mit diesen Sonderrechten müsse Schluss sein, forderte Stephan Brandner (AfD) in einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Paragraf 188 StGB abschaffen – Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand der Politikerbeleidigung“ am Freitag, 6. Dezember 2024. AfD: Politiker sind nicht besonders schützenswert Die Regierenden hätten 2021 für sich ein extra schützendes Sonderrecht geschaffen, „als Maßnahme gegen Hass und Hetze und Rechtsextremismus“, sagte Brandner. Ihn persönlich erinnere dies an die staatsfeindliche Hetze im Strafgesetzbuch der DDR oder das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei aus dem Jahr 1934. Wirtschaftsminister Robert Habeck und andere Ampel-Politiker hätten auf Basis des Paragrafen 188 Tausende Strafanzeigen gestellt. „Sie wehren sich nicht durch gute Politik, sondern durch drangsalierende Maßnahmen der Bürger“, sagte Brandner. Politiker seien nicht besonders schützenswert, so der AfD-Abgeordnete. Daher brauche es auch nicht den Paragrafen 188 StGB. SPD: Paragraf 188 schützt demokratische Strukturen Dunja Kreiser (SPD) warf der AfD hingegen vor, die Schleusen für Hass und Hetze öffnen zu wollen. Sie sei es, die die Bedrohung für die Demokratie aktiv vorantreibe. „Wer systematisch Hass schürt, Drohungen ausspricht und den öffentlichen Diskurs mit Verleumdungen vergiftet, trägt eine erhebliche Verantwortung daran, dass ehrenamtliche und kommunalpolitische Mandatsträger zunehmend zur Zielscheibe von rechtsextremen Gewalttätern werden“, sagte sie. Der Schutz, den Paragraf 188 biete, sei kein Privileg Einzelner. Er sei vielmehr ein Schutz der demokratischen Strukturen. Sein Ziel sei es nicht, Kritik zu unterbinden, „sondern gezielt Hetze, Verleumdung und Desinformation zu bekämpfen“. CDU/CSU: Regelung hat sich bewährt Carsten Müller (CDU/CSU) erinnerte daran, dass der Paragraf 188 im Nachgang des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke geschaffen worden sei. „Sie und Ihre Spießgesellen waren die geistigen Urheber dieser Mordtat“, sagte Müller an die AfD gewandt. Seiner Ansicht nach hat sich die Regelung bewährt. Bedenklich sei es allerdings, wenn man von Hunderten Anzeigen lese. „Idee des Paragrafen 188 ist nicht, dass man KI einsetzt, um Sachverhalte zu ermitteln“, sagte der Unionsabgeordnete. Das sei ein Zeichen mangelnder Souveränität. Zur Wahrheit gehöre auch: „Wer sich im politischen Bereich engagiert, muss auch mit deutlicher Kritik umgehen und leben können.“ Müller sagte weiter, die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel etwa habe keinen einzigen Fall verfolgen lassen. Grüne: AfD hetzt und organisiert Hass Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) sagte mit Blick auf Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, es könne nicht sein, dass Menschen, die sich an politische Umgangsformen halten, sich am Ende noch entschuldigen müssen, dass sie einen Strafantrag auf Beleidigung gestellt haben. Die AfD hetze, versetze das Land in Aufruhr und organisiere Hass, so Künast. Dann beklage sie sich, dass die Opfer ihrer Aktivitäten 800 Strafanträge stellen. „Dann hören Sie einfach auf damit, das Land zu zerstören“, sagte die Grünen-Abgeordnete: „Dann gibt es auch weniger Strafanträge.“ Beleidigung sei der Anfang von etwas, das später in Körperverletzung oder Mord ende. „Deshalb werden wir weiter anzeigen“, kündigte Künast an. FDP gegen Sonderstrafrecht zum Politikerschutz Katharina Willkomm (FDP) machte darauf aufmerksam, dass Beleidigungen „wem auch immer gegenüber“, strafbar seien. Es gebe daher auch gegenüber Politikern keine Schutzlücke, die man mit Paragraf 188 StGB schließen müsste. Machtkritik genieße in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen hohen Schutz. „Das ist auch richtig so“, befand die FDP-Abgeordnete. Demokratie funktioniere nur, wenn man sich ohne Ängste vor Repressionen über die Verhältnisse im Land äußern könne. Es vergifte die Meinungsfreiheit und die Diskussionskultur, wenn man fürchten müsste, die Polizei werde demnächst bei einem klingeln. „Wir brauche kein Sonderstrafrecht zum Schutz von Politikern“, sagte Willkomm. Paragraf 188 des Strafgesetzbuches Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) ist überschrieben: "Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung". Absatz 1 lautet: "Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene." Absatz 2 lautet: "Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." (hau/06.12.2024)
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Norbert Altenkamp zur Menschenrechtslage: Wir nehmen mehr Unrecht wahr (Fri, 06 Dec 2024)
"Wir sollten das Privileg unserer freien Gesellschaft dafür nutzen, um ganz grundsätzlich und überall auf der Welt für die Menschenrechte einzutreten", fordert Norbert Altenkamp (CDU/CSU), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, anlässlich des Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2024. Deutschland komme dabei eine besondere Verantwortung zu, so der Politiker und bekennende Christ, und mahnt, „vergessenen Krisen“ wie die im Sudan nicht zu verdrängen. Im Interview erzählt der Abgeordnete aus dem hessischen Wahlkreis Main-Taunus außerdem, was den nichtöffentlich tagenden Menschenrechtsausschuss 2024 beschäftigt hat, über welche Möglichkeiten das Gremium verfügt, und verrät, was ihn als Menschenrechtspolitiker trotz der Fülle an Menschenrechtsverletzungen weltweit nicht verzweifeln lässt. Das Interview im Wortlaut: Herr Altenkamp, viele fühlen sich von einer Fülle schlechter Nachrichten überfordert. Wie düster ist es 2024 um die Menschenrechte bestellt? Die Menschenrechtslage bleibt in vielen Teilen der Welt trotz Fortschritten in den letzten 75 Jahren bedrückend. In Ländern wie Russland oder Iran nehmen die Menschenrechtsverletzungen stark zu. Ich würde allerdings nicht sagen, dass es generell schlimmer geworden ist. Wir nehmen heute einfach mehr Unrecht wahr als früher. Die digitalen Medien sind omnipräsent. Dadurch kommt uns mehr zu Ohren, fast überall läuft heute eine Handykamera mit. Durch die weltweiten Kommunikationsmöglichkeiten erfährt die Welt über Menschenrechtsverletzungen, die autokratische Regime vor 20 Jahren vermutlich einfach hätten vertuschen können. Über die jüngsten Proteste im Iran wurde so viel berichtet. Die dichte Vernetzung lässt uns den Eindruck gewinnen, es passiere so viel mehr Schlimmes. Aber diese Vernetzung verändert auch unser Bewusstsein dahingehend, dass wir achtsamer werden. Und auf der anderen Seite steigt auch der Druck auf die Täter. Wo werden Menschenrechte momentan besonders massiv verletzt? Es gehört zu einer konstanten Logik der Medienlandschaft, dass wir vor allem Krisen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft wahrnehmen. Menschenrechtsverletzungen gegen die Opposition in Russland oder auch innerhalb der EU sowie der Nahostkonflikt, wo der Mensch dem Menschen ein Wolf geworden ist, werden besonders in den Fokus genommen. Demgegenüber geraten Menschenrechtsverletzungen anderswo auf der Welt in der Berichterstattung ins Abseits. Zu diesen „vergessenen Krisen“ gehört die unmenschliche Lage der zehn Millionen mitten in Afrika Geflüchteten und Gestrandeten aufgrund des Konflikts zwischen Äthiopien und Sudan. Unter dem Schirm testet auch China gerade die Grenzen aus, wie stark oder schwach die westliche Wertegemeinschaft ist, und lauert, wann es sich vielleicht Taiwan einverleiben kann. Und schließlich leiden weltweit, aber besonders in Südamerika, indigene Bevölkerungsgruppen unter ökonomischer Ausbeutung und der Zerstörung ihrer Lebensräume. Neben wirtschaftlicher Gier und bewaffneten Konflikten ist vor allem das Machtstreben autoritärer Regierungen für eine Erosion der Menschenrechte verantwortlich. Was bereitet Ihnen davon momentan die größten Sorgen? Weltweit lässt sich beobachten, dass der Wunsch nach autoritärem Handeln zunimmt. Die große Sorge ist, dass diese Sehnsucht nach dem scheinbar attraktiveren autoritären Staat mit einer Verschlechterung der Menschenrechtslage einhergeht. Es besteht eine klare Korrelation zwischen der Zunahme autoritär regierter Länder und einer vermehrten Verletzung von Menschenrechten. Das ist aber doch ein pessimistischer Befund. Woher nehmen Sie dennoch die Kraft für Ihr Handeln als Menschenrechtspolitiker? Es ist ein ehrlicher Befund, wir müssen uns ja ehrlich machen. Zur Wahrheit gehört aber auch – und das stimmt mich optimistisch: Am Ende der Geschichte wird sich auch gegenüber einem noch so totalitären, menschenverachtenden System immer die Freiheit durchsetzen. Viele haben nicht an den Fall der Mauer und den Niedergang der DDR oder gar der Sowjetunion geglaubt. Aber die Geschichte hat gezeigt: Auf Dauer hat noch keine Diktatur der Welt überlebt. Der Wunsch nach Freiheit und Selbstverwirklichung hat sich stets durchgesetzt. Spätestens dann, wenn ein Autokrat das Ende seines Lebenszyklus erreicht hat und seine Position räumt, öffnet sich für die Gesellschaft in diesem Land ein Fenster, die Freiheit wiederzuerlangen. Das klingt fast nach einem Automatismus: Am Ende wird alles von alleine gut. Worin besteht dann genau die Aufgabe der Menschenrechtspolitik? Deutschland unterhält Beziehungen zu fast allen Ländern der Welt, darunter auch viele autoritär regierte, wir stehen für Werte, haben aber auch wirtschaftliche Interessen. Ist da ‚Wandel durch Handel‘ das Gebot und wie lange darf Wandel dauern? Es ist wie in einer Partnerschaft, eben in einer Beziehung. Wichtig ist, in Kontakt zu bleiben und alles zu besprechen. Also, wir Bundestagsabgeordneten vom Menschenrechtsausschuss sprechen Menschenrechtsverletzungen an. Zu einer Partnerschaft gehört auch Kritik. Es ist kein Widerspruch, in dem ein oder anderen Bereich gut zusammenzuarbeiten und sich in dem anderen klar die Meinung zu sagen, den Finger in die Wunde zu legen. Es kommt aber auch stark darauf an, wie man es sagt, je nach kulturellem Kontext. Nur so kann man am Ende etwas erreichen. Und das will Menschenrechtspolitik, darüber sind wir uns im Ausschuss einig. Wir arbeiten daran, den von mir eben beschriebenen historischen Prozess, hin zur Freiheit und Rechtssicherheit für alle, zu unterstützen, und, wenn Sie so wollen, auch zu beschleunigen. Ja, es drängt letztlich alles zur Freiheit, aber wir wollen diejenigen unterstützen, die sich auch unter schwierigsten Bedingungen, oft unter Gefahr für Leib und Leben, für ihre Rechte und die Freiheit, für sich und ihre Landsleute, einsetzen. Kommt deutscher Menschenrechtspolitik in der Welt eine besondere Verantwortung zu? Wir haben eine besondere Verantwortung, uns für die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen. Auch wenn klar ist, dass man dabei häufig auf verlorenem Posten steht. Es kommt doch auf die Haltung an, darauf, Rückgrat zu zeigen. Daran erweist sich der Charakter einer echten, ernst gemeinten Menschenrechtspolitik. Das sage ich auch als bekennender Christ. Ohne Haltung und Charakter kann auf Dauer kein Wertesystem bestehen. Wir sollten also das Privileg unserer freien Gesellschaft dafür nutzen, um ganz grundsätzlich und überall auf der Welt für die Menschenrechte einzutreten. Welche Themen haben den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag 2024 vor allem beschäftigt? Wir haben uns vor allem mit den sogenannten „vergessenen humanitären Krisen“ wie im Sudan beschäftigt. Genauso wie mit den Krisen vor unserer Haustür, wo Menschenrechte unter die Räder kommen: im Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten. Wir haben zudem eine Bestandsaufnahme gemacht, wie es, anlässlich des 70. Jahrestages der Europäischen Menschenrechtskonvention und des 75. Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte um die Durchsetzung dieser Menschenrechtskonventionen bestellt ist. Weitere Schwerpunkte waren die Bekämpfung des Antisemitismus und die weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Von der Bundesregierung haben wir uns über die Menschenrechtssituation in zahlreichen Ländern berichten lassen. Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, von 2023 sollte ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, um den Schutz der Umwelt sowie von Menschen- und Kinderrechten entlang globaler Lieferketten zu verbessern… Dieses Gesetz fällt leider unter die Kategorie ‚Gut gemeint, aber schlecht gemacht‘. Wir haben damit ein Bürokratiemonster erschaffen, das unsere Wirtschaft übermäßig belastet und am Ende auch sein Ziel verfehlt, es ist nur eine Scheinlösung. Parallel müssen sich unsere Unternehmen zudem auf die EU-Lieferkettenrichtlinie vorbereiten, die in zwei Jahren in Kraft tritt. Als Union wollen wir das deutsche Lieferkettengesetz deshalb so bald wie möglich wieder aufheben. Selbst wenn es Bestand haben sollte, wird es nicht die erhoffte Wirkung entfalten. Warum? Vieles geschieht leider weiter im Verborgenen. Es ist ja wie bei den härtesten und noch so ausgeklügelten Sanktionsmaßnahmen. Da kommen dann doch einige Güter und Dienstleistungen dahin, wohin sie nicht gelangen sollten. Die Ware wird mehrfach umgeschlagen, über Zwischenhändler, Drittländer. Die ganze Lieferkette ist am Ende nicht mehr nachvollziehbar. Man hat sich gewünscht, dass das geht… Wie kann Betroffenen, die wirtschaftlicher Gier zum Opfer fallen, trotzdem geholfen werden? Ich finde, wir sollten wieder größeres Vertrauen in unsere Unternehmen fassen, in der Annahme, dass diese sich aus wohlverstandenem Eigeninteresse nicht auf krumme, illegale Geschäfte einlassen und aus eigenem Antrieb von Geschäften die Finger lassen, wo unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert wird. Sie stehen ja auch heute ständig im Rampenlicht. In unserer digitalen Medienwelt wird mittlerweile alles medial ausgeleuchtet, die informierte und kritische Öffentlichkeit ist quasi immer anwesend, unternehmerisches Handeln steht unter dauernder Beobachtung. Dadurch und nicht durch zu viel Regulierung, ist alles derart transparent… Nehmen Sie sich da nicht etwas zu weit zurück als Parlament? Nein, vielleicht sollten wir uns als Parlament nicht nur in der Rolle des Regulators gefallen, sondern auch in der Rolle des vertrauenden Partners. Auch einmal nichts zu entscheiden, ist eine Entscheidung, ist Ausdruck der Souveränität des Parlaments. Wir definieren unsere Arbeit häufig zu sehr darüber, dass wir vor allem mit neuen Gesetzen etwas verändern können – aber manchmal zerstört das vielleicht auch etwas. Genauso war das auch mit dem ILO-Übereinkommen 169 (der Internationalen Arbeitsorganisation/International Labour Organization ILO, Anm. d. Red.) zum Schutz indigener Völker. Das müssen Sie kurz erläutern! Mit der Ratifizierung wollte Deutschland ein Zeichen setzen. Damit war die Hoffnung verbunden, dass das Übereinkommen mit diesem starken Statement von deutscher Seite in Ländern wie Brasilien, in denen indigene Völker leben, und die es ebenfalls ratifiziert haben, Wirkung entfaltet. Aber durch unsere Ratifizierung hat sich bisher leider nichts verändert. Stattdessen haben wir ein Papiermonster geschaffen. Wie vor allem wirkt dann der Ausschuss, wenn nicht in erster Linie durch gesetzgeberisches Tun? Der Ausschuss ist keinesfalls nur gesetzgeberisch tätig. Das wichtige ist, dass wir dort Dinge, die der Menschenwürde zuwiderlaufen, aus dem Dunkeln ans Licht ziehen. In jeder Sitzung wird zu einem bestimmten Thema vorgetragen, zu aktuellen oder vergessenen Fragen. Wir hören Betroffene, Verantwortliche, lassen Staatssekretäre der Bundesregierung berichten. Damit geben wir der Regierung ein wirkungsvolles Zeichen, ja einen Handlungsauftrag. Ob es darum geht, von einem russischen Oppositionspolitiker Sachverhalte aus erster Hand zu erfahren oder mit dem Leiter des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) zu klären, ob das UNRWA in den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober auf Israel verwickelt war: das zu durchleuchten, Plausibilität herzustellen, das gehört zu den Aufgaben des Ausschusses. Da versuchen wir uns ein komplettes Bild von der Lage zu machen. Demgegenüber wendet sich das Patenschaftsprogramm Einzelfällen zu… Genauso ist es mit dem Patenschaftsprogramm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP), mit dem sich Abgeordnete für verfolgte Kolleginnen und Kollegen in aller Welt einsetzen. Wenn wir da mit dem Botschafter eines Landes einen Gesprächstermin vereinbaren, dann ist das ein starkes Statement, das in das jeweilige Land hineinwirkt und den Betroffenen hilft. Autokratische Regime, die Andersdenkende am liebsten verschwinden lassen würden, fühlen sich durch solche internationale „Aufmerksamkeit“ ertappt und lenken häufig ein. Der Ausschuss heißt mit vollem Namen „Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe“. Bei der humanitären Hilfe, einem Aushängeschild deutscher Außenpolitik, wird nun im Zuge der Sparbemühungen besonders stark der Rotstift angesetzt. Ein falsches Signal? Ein fatales Signal. Deutschland galt bislang als „humanitärer Riese“, weil wir, nach den USA, meist größter Geber humanitärer Hilfsleistungen waren. Nachdem es da in den vergangenen Jahren einen beträchtlichen Mittelaufwuchs im Bundeshaushalt – auf knapp drei Milliarden Euro im Jahr – gegeben hat, und wir in dem Bereich international wirklich sehr gut aufgestellt waren, wurde diese finanzielle Ausstattung für 2024 auf 2,2 Milliarden und für das kommende Jahr auf rund eine Milliarde Euro reduziert. Überall wird momentan gespart… Es zeugt von einer falschen Prioritätensetzung, dass demgegenüber der gesamte Etat des Auswärtigen Amtes nur um rund 800 Millionen Euro gekürzt werden soll. Man versucht, die bürokratischen Strukturen weitestgehend zu verschonen. Mitarbeiter schreiben Strategiepapiere, aber dann fehlt das Handwerkszeug zur Umsetzung. Dieser Haushaltsansatz geht klar in die falsche Richtung. Humanitäre Hilfe ist die humanitäre Visitenkarte unseres Landes. Wo andere sich zurückziehen oder Hilfe mit ihren Interessen verbinden oder an Bedingungen knüpfen, hilft Deutschland einfach aus einem humanitären Reflex. Das weiß man weltweit zu schätzen. Diese Hilfeleistungen lassen sich nun nicht mehr in dem Umfang aufrechterhalten. Die Reduzierung schadet zudem unseren ureigenen Interessen, auch wenn man an die notwendige Bekämpfung von Fluchtursachen denkt. Was hat Sie als Menschenrechtspolitiker 2024 am meisten erschüttert? Jede einzelne, individuelle Menschenrechtsverletzung, ist eine zu viel und verdient gleichermaßen unsere Aufmerksamkeit. Mich macht bisweilen fassungslos, wie ich-bezogen die Gesellschaft angesichts der Herausforderungen unserer Zeit geworden ist und was für eine geringe Anteilnahme viele zeigen, wenn sie von der Verletzung von Grundrechten erfahren. Viele Menschen wollen gerade in der Weihnachtszeit, beispielsweise durch Spenden, etwas Gutes tun. Wie kann jeder Einzelne, nicht nur mit Geld, sondern auch durch sein Verhalten, einen Beitrag dazu leisten, die Menschenrechtssituation, sei es hierzulande, sei es weltweit, zu verbessern? Da kann ich nur empfehlen: Tun Sie das Naheliegendste und kümmern Sie sich mal um Ihren Nachbarn. Die schlimmste Ausprägung der Armut und eines der drängendsten Probleme für die seelische Gesundheit der Menschen hierzulande ist die Einsamkeit. Dagegen kann jeder etwas tun. (ll/06.12.2024)
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Errichtung einer Spitzensport-Agentur (Fri, 06 Dec 2024)
Der Spitzensport bildete thematisch den Abschluss der Sitzungswoche am Freitag, 6. Dezember 2024. Dazu hatten die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur vorgelegt (Sportfördergesetz, 20/14023). Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Sportausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Mit ihrem Gesetzentwurf reagieren die Koalitionsfraktionen darauf, dass trotz des starken Anstiegs der Förderung des Spitzensports aus öffentlichen Bundesmitteln die Zahl der Medaillen und ersten Plätze insbesondere bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften „im Vergleich zum Mitteleinsatz“ nicht erhöht werden konnte. Mit Blick auf das Reformkonzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung aus dem Jahr 2016 heißt es in der Vorlage: Die punktuelle Veränderung von einzelnen Strukturelementen des Leistungssports beziehungsweise der Spitzensportförderung allein habe keine tiefgreifenden Weiterentwicklungen ermöglicht. Ziel dieses Gesetzes sei es daher, in einem gesamtheitlichen Ansatz den Spitzensport unter Wahrung seiner grundlegenden Werte erfolgreicher zu machen. Zu diesem Zweck solle die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter ausgerichtet und sollen die Strukturen so gestaltet werden, „dass Spitzenathletinnen und Spitzenathleten bestmögliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“. "Stellung der Spitzenathleten wird gestärkt" Mit dem Sportfördergesetz soll die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden, schreiben SPD und Grüne. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen. Die Stellung der Spitzenathletinnen und Spitzenathleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen. „Es werden Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt“, heißt es in dem Entwurf. Als zentrale Stelle für die Sportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet. „Die Spitzensport-Agentur wird mit diesem Gesetz in die Lage versetzt, zusätzlich zu der Förderung des Bundes Zustiftungen und Spenden privater Dritter entgegenzunehmen.“ Sie solle die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports „unabhängig und aus einer Hand gewährleisten“. Auf diese Weise werde zudem die gesellschaftliche Verwurzelung des Spitzensports gestärkt, schreiben die Abgeordneten. Daneben soll das Sportfördergesetz erstmalig leistungs- und gesellschaftsbezogene Ziele und Rahmenbedingungen der Sportförderung des Bundes definieren. Zudem würden Werte und Integrität als Fördervoraussetzungen verankert. (eis/hau/06.12.2024)
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Antrag auf Aufhebung des Heizungsgesetzes debattiert (Fri, 06 Dec 2024)
Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. Dezember 2024, mit dem sogenannten Heizungsgesetz befasst. Dazu lag ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung vor, dass das Heizungsgesetz aufgehoben werden soll (20/14031). Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschloss das Parlament, den Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zu überweisen. Die AfD stimmte gegen die Ausschussüberweisung, weil sie den Antrag direkt abstimmen lassen wollte. Antrag der AfD Am 1. Januar 2024 trat die letzte Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - das sogenannte Heizungsgesetz - in Kraft. Fast ein Jahr später sehen die Abgeordneten der AfD-Fraktion nach dem Bruch der Ampelkoalition die Chance der Opposition, zu der nun auch die FDP gehöre, den von ihr so betitelten „Heizhammer“ zurückzunehmen. In einem Antrag (20/14031) fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf zur Außerkraftsetzung der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden einzubringen. (eis/bal/06.12.2024)
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Zuschuss für Übertragungsnetzbetreiber erörtert (Fri, 06 Dec 2024)
Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. Dezember 2024, mit dem Übertragungsnetz und dem Emissionshandel befasst. Dazu lag den Abgeordneten ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 sowie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003 / 87 / EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, 20/13585, 20/13962) vor. Beide Gesetzentwürfe wurden im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Die Beratung eines Antrags der AfD-Fraktion zur Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025 (20/13624) war von der Tagesordnung abgesetzt worden. Gesetzentwurf von SPD und Grünen Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Übertragungsnetzkosten und die sich daraus ableitenden Übertragungsnetzentgelte vor dem Hintergrund der Preisbelastungen im Strommarkt stabilisieren. Der Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 (20/14026) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro erhalten. Konkret soll zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Die Anpassungen in den Paragrafen 26 und 27 des Strompreisbremsengesetzes sollen gewährleisten, dass anderweitige Einnahmen aus dem Strompreisbremsengesetz und sonstige bisher für die Zwecke der Strompreisbremse vorgesehene Mittel nicht zur Finanzierung des Zuschusses zur anteiliger Finanzierung der Übertragungsnetzkosten verwendet werden, sondern dies allein aus den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln erfolgt, die zuvor auf dem Konto nach Paragraf 26 Absatz 1 Satz 4 des Strompreisbremsengesetzes zur Verfügung gestellt wurden. Finanziert werden soll der Zuschuss von insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro für das Kalenderjahr 2025 demnach durch Mittel des Bundes. Sonstige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt seien nicht ersichtlich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13585) der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003 / 87 / EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)“. Die europäische Rechtsgrundlage für den Emissionshandel bilde die Richtlinie 2003 / 87 / EG (EU-Emissionshandelsrichtlinie). Die Umsetzung des europäischen Regelungsrahmens in nationales Recht erfolge in Deutschland seit 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Abgesetzter Antrag der AfD Im von der Tagesordnung abgesetzten Antrag der Fraktion (20/13624) mit dem Titel „Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025“ heißt es zur Begründung: „Die von der Bundesregierung und den Landesregierungen kürzlich rigoros verhängten Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Klimaschutzpolitik wirken als Brandbeschleuniger für die durch die schweren ökonomischen Verfehlungen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bereits schwelende Wirtschaftskrise." Weiter heißt es in dem Antrag, es sei eine Deindustrialisierung, unter anderem durch hohe Energiepreise, zu befürchten, "welche als eine bedeutende Ursache die aktuelle CO2-Bepreisung haben". Die Menschen hätten nicht nur substanzielle Freiheitsbeschränkungen erduldet, die allermeisten hätten mit deutlichen Einkommenseinbußen zurechtkommen müssen. Nicht wenige würden ihre Arbeit verlieren und seien in ihrer beruflichen Existenz bedroht. (mis/eis/06.12.2024)
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Außenpolitik Nordkoreas beschäftigte den Bundestag (Fri, 06 Dec 2024)
Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, „Nordkoreas schädlicher Außenpolitik“ entgegenzutreten. Das geht aus einen Antrag (20/13737) der Fraktion hervor, den der Bundestag am Freitag, 6. Dezember 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Antrag der Union Das Regime von Kim Jong-Un bedrohe schon seit Jahren die Sicherheit in Ostasien durch unverhohlene Kriegsdrohungen gegen Deutschlands strategische Partner Südkorea und Japan, schreiben die Abgeordneten in ihrer Vorlage. Die in ihrer Häufigkeit und Reichweite zunehmenden Raketentests Nordkoreas verstießen ebenso wie die Nukleartests des Regimes nicht nur gegen Resolutionen der Vereinten Nationen, sondern bedrohten die Sicherheit von Millionen Menschen. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, dem bestehenden Sanktionsregime der Vereinten Nationen gegen Nordkorea trotz Russlands und Chinas entgegenstehender Bemühungen Geltung zu verschaffen und seine Einhaltung zu überwachen. In Abstimmung mit den Verbündeten in der EU solle sie für noch stärkere Sanktionen werben, die sich gegen Waffen- und Munitionsverkäufe des nordkoreanischen Regimes wenden und für eine stärkere internationale Koordination der Sanktionierung gegen Nordkorea eintreten und dafür insbesondere die G7 nutzen. Die Unionsfraktion zählt dazu auch Initiativen gegen die Entsendung nordkoreanischer Soldaten zur Mitwirkung am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Weitere Forderungen zielen auf die Stärkung der politischen Allianz mit Japan und Südkorea und die Präsenz der Bundeswehr im Indopazifik – „im Rahmen der Möglichkeiten und ohne die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr für den Kernauftrag und an der Peripherie des Nato-Bündnisgebietes zu schmälern“, wie die Abgeordneten schreiben. (ahe/eis/06.12.2024)
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Diskussion über die Ukrainepolitik (Fri, 06 Dec 2024)
Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. Dezember 2024, mit der Ukrainepolitik befasst. Die FDP hat dazu einen Antrag mit dem Titel "Deutschland steht an der Seite der Ukraine – Zeitenwende mit Leben füllen" (20/14030) vorgelegt, in dem die Fraktion die Bundesregierung auffordert, der Ukraine Marschflugkörper Taurus im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage wurde im Anschluss an den Auswärtigen Ausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Antrag der FDP Nach dem Willen der Antragsteller sollen der Ukraine insbesondere nach dem jüngstem Eskalationsschritt Russlands durch die 10.000 nordkoreanische Soldaten an der Front „alle benötigten Waffen und Munition ohne weitere Verzögerung und ohne Reichweitenbeschränkung zur Verfügung“ gestellt werden, um sie in die Lage zu versetzen, Angriffe auf militärische Ziele wie Munitionsdepots, Logistikzentren, Versorgungsrouten und militärische Führungseinrichtungen weit hinter den Frontlinien durchzuführen. Das ukrainische Selbstverteidigungsrecht sei mit Entschlossenheit zu unterstützen. Die Bundesregierung müsse sich dem russischen Angriff auf die Ukraine mit ganzer Kraft entgegenstellen, damit das Land in der Lage ist, seine volle territoriale Integrität in seinen auch von Russland 1991 anerkannten Grenzen und seine volle Souveränität wiederzuerlangen. Weitere Forderungen zielen auf eine „konkrete Perspektive für einen Nato-Beitritt der Ukraine“ und ein weiteres mit den europäischen Partnern abgestimmtes Unterstützungspaket für die Ukraine noch vor dem Amtsantritt Donald Trumps als US-Präsident am 20 Januar 2025. (ahe/06.12.2024)
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Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen (Fri, 06 Dec 2024)
Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. Dezember 2024, mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen" (20/13617) befasst. Die Vorlage wurde nach der Aussprache an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Union kritisiert „wirtschaftspolitische Irrfahrt“ Von drei Jahren „wirtschaftspolitischer Irrfahrt“ sprach Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Es vergehe kaum ein Tag, an dem nicht neue Hiobsbotschaften kämen. Immer mehr Unternehmen verlagerten Produktionsteile ins Ausland „oder schließen ganz“. Das habe damit zu tun, dass die Politik immer neue Hürden aufstelle. „Genau hier liegt das Versagen der Ampel“, betonte Wiener. Anstatt die Rahmenbedingungen am Standort Deutschland zu verbessern, sei in den vergangenen drei Jahren mit steigender Geschwindigkeit für einen Verlust von Wettbewerbsfähigkeit gesorgt worden. Das gelte allem voran für die Energiepreise, die im internationalen Vergleich viel zu hoch seien. Zu Buche schlage aber auch der Mindestlohn, so Wiener. Es sei eine Binsenweisheit, dass der Lohnauftrieb maßgeblich vom Produktivitätsfortschritt und der Inflation abhängen müsse. Der Kanzler aber kippe den Unternehmen seine willkürlich gesetzten Lohnideen „unter grober Missachtung der Mindestlohnkommission“ einfach so vor die Tür. SPD nennt Vorschläge "alt und abgenutzt" Die Union wolle Steuersenkungen für Konzerne, den Rückbau sozialer Errungenschaften und das Festhalten an fossilen Brennstoffen, kritisierte Lena Werner (SPD) und nannte die Vorschläge „alt und abgenutzt“. Werner räumte zugleich ein, dass es wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf gebe. „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten. Die konjunkturelle Durststrecke ist leider noch nicht zu Ende“, sagte sie. Gleichwohl dürfe man den Wirtschaftsstandort Deutschland „nicht schlechter reden als er ist“. Von heut auf morgen, so Werner, habe Deutschland die Abhängigkeit vom russischen Gas zu spüren bekommen. Eine Abhängigkeit, die der SPD-Abgeordneten zufolge „CDU-geführte Regierungen vorrangig zu verantworten haben“. Die Union habe den Aufbau der Erneuerbaren Energie massiv blockiert und an ihrer fossilen Nostalgie festgehalten. „Diese Defizite spüren wir heute noch“, sagte sie. Werner nahm auch die Schuldenbremse in den Blick. Während andere Länder massiv investierten stehe Deutschland durch die Schuldenbreme seit Jahren still. FDP warnt vor "schuldenfinanzierter Verschleppung notwendiger Reformen“ Reinhard Houben (FDP) äußerte die Sorge, dass sich die wirtschaftspolitische Position der Union in nächster Zeit erheblich ändern werde. „Sie ändern ihre Positionierung, sobald Sie selbst in Verantwortung sind“, sagte er. Sei die Union erst einmal in einer „Wohlfühlkoalition“ mit der SPD oder den Grünen angekommen, werde sie viele Dinge viel flexibler sehen als in ihrem Antrag gefordert. Erste Lockerungsübungen bei der Schuldenbremse gebe es schon, sagte Houben. Nicht nur von den Ministerpräsidenten, sondern vom Kanzlerkandidaten Friedrich Merz persönlich. Das einende Element einer großen Koalition sei schon immer die „schuldenfinanzierte Verschleppung notwendiger Reformen“ gewesen. Inzwischen, so der FDP-Abgeordnete, könne sich ja Friedrich Merz auch Dr. Robert Habeck als Wirtschaftsminister vorstellen. Grüne: Mussten Überzeugungen über Bord werfen Die wirtschaftliche Lage sei nicht besonders rosig, befand Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Gleichwohl sei es erschüttern, dass die Union ständig die Augen davor verschließe, „dass es nicht die Ampel-Regierung war, die massiv in eine Rezession oder Inflation reinmanövriert hat“. Es gebe eine Art hybride Kriegsführung Russlands gegenüber der Ukraine. Im Januar 2022 seien die Gasspeicher in Deutschland praktisch leer gewesen. Eine zehnprozentige Wirtschaftsschrumpfung sei prognostiziert worden. „Dann waren es Robert Habeck und die Menschen im Land, die zusammengestanden haben, um das abzuwehren“, sagte die Grünenabgeordnete. Ihre Fraktion habe „Überzeugungen über Bord geworfen“. Das LNG-Terminal vor Rügen tue ihr weh, so Beck. Es sei aber wichtig gewesen, im Sinne der deutschen Volkswirtschaft zu handeln. Was da geleistet worden sei, müsse auch anerkannt werden, forderte sie. AfD: Schlusslicht aller Industrienationen Nach Einschätzung von Enrico Komning (AfD) ist nicht allein die aktuelle Bundesregierung für die Misere verantwortlich. „Das Ganze hat unter der Merkel-Ägide angefangen“, sagte er. Es sei die Union gewesen, die die Kernenergie abgeschafft, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingeführt und die Russland-Sanktionen mitgetragen habe. Zu sagen: Nur mit der Union könne es eine wirtschaftspolitische Wende geben, sei eine „Riesen-Farce“, sagte Komning. Deutschland sei das Schlusslicht aller Industrienationen, sagte der AfD-Abgeordnete. Das sei die verheerende Bilanz von drei Jahren Ampel. Schuld an der fundamentalen Wirtschaftskrise seien eben nicht die äußeren Faktoren, so Komning. Die Eurozone wachse im kommenden Jahr doppelt so schnell wie Deutschland – die USA sogar dreimal so schnell. Schuld sei nicht der Krieg oder die Nachwirkung von Corona. „Schuld ist die Politik dieser und der letzten Bundesregierung“, befand der AfD-Abgeordnete. Linke: Ein echtes Armutszeugnis Jörg Cezanne (Gruppe Die Linke) sagte, die Ampel habe dem seit zwei Jahren anhaltenden Wirtschaftsabschwung abwartend und zögerlich gegenübergestanden. Nicht einmal die selbstgesteckten Ziele beim Wohnungsbau seien ernsthaft angegangen worden. „Das ist ein echtes Armutszeugnis“, resümierte er. Die „kleinkarierten und ausschließlich angebotsseitigen Vorschläge“ des Unionsantrags zeigten aber, „dass mit Friedrich Merz keine Verbesserung auf der wirtschaftspolitischen Seite zu erwarten ist – eher im Gegenteil“. Antrag der Union Die CDU/CSU-Fraktion will mit mehreren Maßnahmen die Insolvenzwelle stoppen und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen. In einem Antrag (20/13617) wird der Regierung vorgeworfen, die steigende Zahl an Konkursen lange heruntergespielt und darauf verwiesen zu haben, dass ein Großteil des Anstiegs auf eine Normalisierung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Mittlerweile sei jedoch das Vor-Corona-Niveau überschritten worden. „Von einer Normalisierung kann also keine Rede mehr sein“, heißt es in dem Antrag. Zur Verbesserung der Lage der Unternehmen wird die Bundesregierung aufgefordert, den unter großem wirtschaftlichem Druck stehenden Unternehmenssektor zu entlasten und zunächst ein „Belastungsmoratorium“ in Kraft zu setzen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll nach Vorstellung der CDU/CSU-Fraktion mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden, Energiekosten sollen gesenkt und Anreize zur Arbeitsaufnahme gestärkt werden, indem das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt wird. Die Höhe der Sozialabgaben soll begrenzt und die Unternehmenssteuern sollen gesenkt werden. (hau/hle/eis/06.12.2024)
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Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beraten (Fri, 06 Dec 2024)
Im Kabinett der Ampel-Regierung wurde monatelang um ein Gewalthilfegesetz gerungen. Der Prozess verzögerte sich, sodass nach dem Ampel-Aus die Fraktionen von SPD und Grünen in Eigenregie einen entsprechenden Entwurf für ein umfassendes Gewalthilfegesetz (20/14025) vorlegten, über den der Bundestag am Donnerstag, 6. Dezember 2024, mehr als eine Stunde lang debattiert hat. Jedoch hat dieser Entwurf aufgrund der aktuellen politischen Konstellation wenig Aussicht auf eine Verabschiedung, auch wenn CDU/CSU und FDP ebenfalls zwei Anträge (20/12734, 20/14029) vorlegten, in denen sie unter anderem ein Gesamtkonzept für mehr Plätze in Frauenhäusern fordern. Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13739) 500 Millionen Euro für ein Sofortprogramm für Frauenhäuser. Alle Vorlagen überwies das Parlament im Anschluss der Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Frauen. Gesetzentwurf von SPD und Grünen Hauptelement des Gesetzentwurfs von SPD und Grünen ist die rechtliche Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Prävention und Täterarbeit in Zusammenspiel mit den Polizeibehörden sind ebenfalls Teil des Entwurfs. Die Länder werden darin verpflichtet, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen. Union: Wir sind nicht für ein Scheitern verantwortlich Die CDU/CSU-Fraktion machte in der Debatte sehr deutlich, dass sie sich den schwarzen Peter nicht zuschieben lässt, wenn das Gesetz jetzt nicht mehr zustande kommt. „Das Thema ist vielen von uns ein Herzensanliegen, aber Sie haben es erst mit dem Ampel-Aus entdeckt. Ihre Bilanz nach drei Jahren ist einfach nur Null. Sie haben kein Investitionsprogramm auf den Weg gebracht und nicht mal den Versuch unternommen, Neuregelungen beim Umgangs- und Sorgerecht in gewaltbetroffenen Familien auf den Weg zu bringen“, betonte Silvia Breher (CDU/CSU). Hätte die Regierung den Entwurf ein Jahr früher vorgelegt, hätte es noch ein ordentliches Verfahren geben können, sagte die familienpolitische Sprecherin von CDU/CSU. Grüne: Es gibt eine Lösung! Offensichtlich hatte das eindringliche Bitten von Britta Haßelmann, der Co-Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, nichts genützt. „Es gibt eine Lösung! Lassen Sie uns das gemeinsam zu Ende bringen“, hatte sie zuvor appelliert. Nach der Debatte deutet aber nicht viel darauf hin, dass Regierung und Opposition hier noch zusammenfinden werden. Haßelmann zeigte sich selbstkritisch: „Weil wir jahrelang mit dem Finger auf andere gezeigt haben, gibt es noch heute zu wenig Schutzräume für Frauen. Wir haben es alle miteinander nicht geschafft, das ist beschämend.“ SPD: Es ist ein längst überfälliger Schritt Andrea Fäscher (SPD) betonte, momentan fehlten zwei von drei Plätzen in Frauenhäusern. Das Gesetz sei deshalb „ein längst überfälliger Schritt, zu dem wir durch die Istanbul-Konvention längst verpflichtet sind“. An die Union gerichtet, sagte sie: „Unsere Hand ist ausgestreckt. Wir wollen ohne Maximalforderungen aber mit maximalem Umsetzungswillen dieses Gewalthilfegesetz verabschieden.“ Ministerin: Wir haben zwei Jahre intensiv beraten Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte sich gegen den Vorwurf des zu späten Handelns: „Wir haben intensiv zwei Jahre an einem Runden Tisch beraten. Nun wollen wir als Bund endlich in die Finanzierung der Frauenhäuser einsteigen, mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036. Länder, Kommunen, alle warten auf dieses Gesetz.“ Natürlich hätten sie Verhandlungen lange gedauert, dies sei aber kein Grund, jetzt nicht zu handeln, erklärte die Ministerin. AfD: Brauchen Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung Ein konsequenteres Handeln fordert auch die AfD-Fraktion, allerdings sieht sie die Lösung vor allem in einem Stopp der Zuwanderung, wie Nicole Höchst (AfD) klarstellte. Alljährlich veranstalte man zum Frauentag am 8. März einen „Tanz ums goldene Kalb, ohne, dass sich irgendetwas ändert“. Sie warf der Regierung vor, dies auch gar nicht zu wollen und verwies auf Genitalverstümmelungen und Zwangsheiraten, bei denen härteres Durchgreifen angesagt wäre. FDP: Online-Register über Frauenhausplätze hilft konkret Nicole Bauer (FDP) erklärte, Handlungsbedarf bestehe nicht nur bei den Kapazitäten, sondern auch bei der Prävention. „Sicherheit beginnt mit Bildung und der Möglichkeit, sich aus Abhängigkeiten zu befreien.“ Ein Online-Register für Frauenhaus-Plätze wären ein erstes wichtiges Angebot für Frauen in Not, sagte Bauer. Linke: Die Regierung hat versagt Dr. Gesine Lötzsch (Gruppe Die Linke) warf der Ampel „Regierungsversagen“ vor. Wie könne es sein, dass ein Land weltweit für Menschenrechte kämpfe, diese aber im eigenen Land für Frauen und Mädchen nicht sicherstellen könne, fragte sie. BSW: Es geht nur um „bekloppte Genderideologie“ Sevim Dagdelen (BSW) unterstellte der Regierung, mit dem Gesetz „Ihre bekloppte Genderideologie“ verfestigen zu wollen. Denn es würde auch biologischen Männern, die sich als Frauen empfänden, Zutritt zu Frauenhäusern erlauben. Antrag der Union Gegenstand der Plenardebatte waren zudem mehrere Vorlagen der Opposition. Mehr Hilfe und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/13734). Häusliche Gewalt sei seit langem ein gesamtgesellschaftliches Problem. Betroffene fänden sich in allen sozialen Schichten der Gesellschaft und dennoch gelte sie als Tabu-Thema. Stigmatisiert würden immer noch vorrangig die Opfer, schreiben die Abgeordneten. Weiter führen sie aus, dass es nur rund 400 Frauenhäuser gebe. Dies entspreche knapp 7.700 Frauenhausplätzen. Laut Schätzungen von Experten seien mindestens 14.000 weitere Plätze nötig, um bundesweit eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Schutzeinrichtungen sicherzustellen. Die Fraktion fordert zahlreiche Maßnahmen, unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Auch müssten die digitalen Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden, um wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt einzuführen. Es müsse ferner sichergestellt werden, dass für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang zu Schutz-, Hilfe- und Beratungsangeboten bereitsteht. Antrag der FDP Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (20/14029) einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, unter anderem durch mehr Plätze in Frauenhäusern und eine Stärkung der Prävention. Das aktuelle BKA-Lagebild spreche auch bei dem Punkt „Häusliche Gewalt“ eine klare Sprache, schreiben die Abgeordneten. Demnach waren 2023 insgesamt 256.276 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, davon 70,5 Prozent Frauen. Zugleich ging in rund 75 Prozent der Fälle die Gewalt von Männern aus. In Deutschland gebe es aktuell 400 Frauenhäuser mit rund 7.700 Plätzen. Expertinnen und Experten hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass es für eine ausreichende, flächendeckende und dem Bedarf entsprechende Versorgung mindestens 14.400 zusätzliche Plätze in Frauenhäusern brauche, so die Liberalen. Im Jahr 2023 seien laut der bundesweiten Frauenhausstatistik knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen worden. „Daher bedarf es eines bundesweit einheitlichen Finanzierungsrahmens von Bund, Ländern und Gemeinden, der eine ausreichende und finanziell abgesicherte Versorgung mit Frauenhausplätzen sowie einen niedrigschwelligen Zugang für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern sicherstellt.“ Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ unter anderem dafür zu sorgen, dass mit den Ländern ein nationales Online-Register zur Registrierung und Abfrage von freien Frauenhausplätzen zur Verfügung gestellt wird, um eine niedrigschwellige und schnelle Inanspruchnahme zu unterstützen. Die Istanbul-Konvention und die daraus entstehenden Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt müsse die Bundesregierung nachkommen. Auch die Bedarfe von Unterstützungsangeboten und Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer sollten eruiert und erforderliche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Die Fraktion fordert außerdem einen neuen Bund-Länder-Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Die Regierung müsse sich gegenüber den Ländern ferner dafür stark machen, dass digitale Gewalt in all ihren Erscheinungsformen Gegenstand des Informatik- und Medienunterrichts an Schulen sowie von öffentlich geförderten Medieninitiaitven wie „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ wird. Antrag der Gruppe Die Linke Die Gruppe Die Linke will Frauen besser vor Gewalt schützen. In einem Antrag (20/13739) kritisieren die Abgeordneten, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 dazu verpflichtet ist.“ Die Abgeordneten verlangen unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Auch müsse die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet. (che/06.12.2024)
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Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beraten (Thu, 05 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (20/13615) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Gesetzentwurf der CDU/CSU Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält nach Angaben der Unionsfraktion alte Befristungen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel würden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind, heißt es in dem Entwurf. Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren städtischen Anlagen bei mehr als zwei Jahren. Eine Verlängerung sei daher notwendig, um den Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend geboten, schreibt die Fraktion. Die KWK werde zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie zur Förderung der Energieeffizienz benötigt. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine gesicherte Strom- und Wärmeerzeugung notwendig. (vom/mis/05.12.2024)
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Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank erörtert (Thu, 05 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erteilung der Zustimmung nach Paragraf 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung (20/13949) debattiert. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss und den mitberatenden Europaausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg künftig mehr Kredite vergeben kann. Der Bundesregierung soll ermöglicht werden, auf Ministerebene einer entsprechenden Satzungsänderung des öffentlichen Förderinstituts im Rat der Europäischen Union zuzustimmen. Konkret soll die sogenannte Gearing Ratio als feste Kennzahl aus der Satzung der EIB gestrichen werden. Diese Kennzahl legt fest, wie hoch der Anteil der ausstehenden Kredite in der Bilanz im Verhältnis zum gezeichneten Kapital nominal höchstens sein darf. Künftig soll diese durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats festgelegt werden. Der Gouverneursrat der EIB setzt sich aus 27 Ministerinnen und Ministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen, die von den Mitgliedstaaten benannt werden; in der Regel sind es die Finanzministerinnen und -minister. Er erlässt die Leitlinien für die Kreditpolitik der Bank, genehmigt die Finanzausweise, entscheidet über Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union und beschließt Kapitalerhöhungen. "Gearing Ratio" soll erhöht werden Derzeit beträgt die Gearing Ratio 250 Prozent. „Die Gearing Ratio soll künftig auf 290 Prozent festgesetzt werden“, erklärt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Die Regierung schreibt außerdem: „Nach Antrag zur Änderung des Artikels 16 Absatz 5 Unterabsatz 1 der EIB-Satzung wird künftig der Gouverneursrat der EIB einstimmig darüber entscheiden, wie hoch die maximale Quote der jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften im Verhältnis zu dem gezeichneten Kapital, den Rücklagen, den nicht zugeteilten Provisionen und dem Überschuss der Gewinn- und Verlustrechnung der Bank sein soll.“ Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben. (vom/bal/05.12.2024)
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Klimaneutrales Fliegen und nachhaltige Flugkraftstoffe (Thu, 05 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Klimaneutrales Fliegen vorantreiben – Für einen Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen und wettbewerbsfähige Klimaschutzinstrumente" (20/14016) debattiert. Im Anschluss wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung auf, nachhaltige erneuerbare Kraftstoffe verstärkt in die Klimaschutzstrategie im Verkehrssektor zu integrieren. In ihrem Antrag fordern die Unionsabgeordneten zudem, verlässliche Rahmen- und Finanzierungsbedingungen für den Markthochlauf synthetischer Kraftstoffe zu schaffen und verbindliche Ziele für den Ein- und Absatz von synthetisch erzeugten Flugkraftstoffen im zivilen Luftverkehr zu setzen. (vom/mis/05.12.2024)
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Digitaler Unterricht für Berufskraftfahrer (Thu, 05 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für die erste Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (20/12658) und für die vierte Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (20/12776, 20/13088) debattiert. Beide Gesetzentwürfe wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von e-Learning in Form des digitalen Unterrichts in synchroner und asynchroner Form in der Weiterbildung ergänzt werden. Mit ihrem Gesetzentwurf (20/12658) entspricht die Bundesregierung nach eigener Aussage einer Entschließung des Bundestages, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in der vergangenen Legislaturperiode die Regierung aufgefordert hatte, dem damaligen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages eine Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorzulegen, „in der Regelungen über den Einsatz von e-Learning enthalten sind“. Mit der Novellierung sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über e-Learning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung damit auch die Regelungen zum Beispiel über die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht anpassen. Darüber hinaus habe sich der Bedarf „datenschutzrechtlich gebotener Konkretisierungen“ im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ergeben, die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden, heißt es in dem Entwurf. Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters, das Informationen über den Besuch von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer enthält, sollen das Register um ein Datenfeld erweitert und die zugrundeliegenden Vorschriften angepasst werden. „Auf diese Weise können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises überprüfen, ob der von der Richtlinie (EU) 2022/2561 vorgegebene Stundenumfang zum Einsatz von e-Learning im Rahmen der Weiterbildung eingehalten wurde“, schreibt die Bundesregierung. Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Durch eine Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes will die Bundesregierung darüber hinaus die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen. Ihr Gesetzentwurf (20/12776), gegen den der Bundesrat keine Einwendungen erhebt (20/13088), vollziehe Änderungen im EU-Recht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz und im Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der Vorlage. Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis im Paragrafen 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr entsprechend den Erfordernissen des geänderten EU-Rechts geschaffen werden. Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht. (vom/hau/05.12.2024)
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Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr (Thu, 05 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, Anträge der Gruppe BSW mit dem Titel "Verbrenner-Aus stoppen – Zukunft der deutschen Automobilindustrie sichern – Arbeitsplätze schützen und Wohlstand bewahren" (20/11541) und der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors" (20/1175) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zurücküberwiesen. Nicht abgestimmt wurde damit über die zu beiden Anträgen vorliegenden Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses (20/13655) zum BSW-Antrag und des Verkehrsausschusses (20/13608) zum Unionsantrag. Der Rücküberweisungsbeschluss wurde bei beiden Anträgen mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der AfD und der Gruppen Die Linke und BSW gefasst. Antrag des BSW Der Antrag der Gruppe BSW zielt darauf ab, das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 zu stoppen. Die Einseitigkeit, mit der die Bundesregierung und die Europäische Union auf E-Mobilität setzten, sei ein „schwerer wirtschafts- und industriepolitischer Fehler“, schreiben die Abgeordneten. Dieser Fehler könne Wohlstand und Arbeitsplätze vernichten und drohe weltweit führendes Know-how der heimischen Industrie zu zerstören. „Das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 gefährdet Hunderttausende Arbeitsplätze bei den Automobilkonzernen und unzähligen Zuliefererbetrieben“, heißt es weiter. Statt weltweit geschätzte Technologieführerschaft aufzugeben, sollte diese weiterentwickelt werden, lautet die Empfehlung. Von der Bundesregierung verlangt das BSW daher, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, das beschlossene Verbot von Neuzulassungen für Benzin- und Dieselmotoren zurückzunehmen und die Regelung dahingehend anzupassen, „dass Neuzulassungen von benzin- und dieselbetriebenen Verbrennermotoren auch über 2035 hinaus möglich sein werden“. Die Regierung solle zudem ein Gesetz vorlegen, das die Weiterentwicklung und Optimierung des Ressourcenverbrauchs und der Effizienz von Verbrennermotoren öffentlich fördert. Darüber hinaus müsse öffentliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit zum Zwecke der Effizienzsteigerung von Verbrennermotoren und der Entwicklung alternativer Kraftstoffe, wie E-Fuels, Wasserstoff und Ammoniak, ausreichend finanziert werden, heißt es in dem Antrag. Antrag der CDU/CSU Im Antrag der Unionsfraktion (20/11759) wird die Bundesregierung aufgefordert, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland „dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern“ und zu einer breit anwendbaren Dekarbonisierungsoption für den Verkehrsbereich weiterzuentwickeln. Gute und bezahlbare klimafreundliche Mobilität müsse zur obersten Maxime im Bereich der Individualmobilität und des Güterverkehrs per Lkw gemacht werden, verlangen die Abgeordneten. Bei der Gestaltung der Mobilität der Zukunft müsse daher im Personen- und im Güterverkehr ein technologieoffener Ansatz verfolgt werden. Zudem wird die Regierung aufgefordert, sich gegen Forderungen nach einem automatischen Vorrang bei Investitionen der Schiene gegenüber der Straße auszusprechen. Die klimafreundlichen Kraftstoffe zum Betrieb von „E-Fuels-Only“- Fahrzeugen sollten der Unionsfraktion zufolge nicht bereits ab 2035 die Vorgabe einer 100-prozentigen CO2-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen erfüllen müssen. Vielmehr solle zunächst die bereits geltende Nachhaltigkeitsvorgabe der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU greifen. In dem Antrag wird außerdem verlangt, zur Beurteilung klimafreundlicher Kraftstoffe und alternativer Antriebssysteme vergleichbare Maßstäbe anzulegen. Dies müsse vor allem im Vergleich zu batterieelektrischen Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Brennstoffzelle gelten, schreibt die Unionsfraktion. (vom/hau/05.12.2024)
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Soziales Mietrecht und Verfolgung von Mietwucher thematisiert (Thu, 05 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals einen Gesetzentwurf der Gruppe Die Linke zur effektiven Verfolgung von Mietwucher (20/13294) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linken mit dem Titel "Zeit zu handeln – Für ein starkes, soziales Mietrecht" (20/12105) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Rechtsausschuss. Gesetzentwurf der Linken Der Gesetzentwurf der Gruppe sieht vor, das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 anzupassen und zu verschärfen, um einen erweiterten Anwendungsbereich zu schaffen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus solle der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden. Zur Begründung heißt es, aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden von einem kleinen Teil der Vermieter unangemessen hohe Mieten verlangt. Die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Miethöhe bei Mietbeginn und über Mieterhöhungen seien in der Praxis teilweise nicht ausreichend, um Mieter effektiv vor wucherischen Mieten zu schützen. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954, das zum einen dem Schutz vor Störungen der sozialen Marktwirtschaft sowie zum anderen dem individuellen Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen solle, sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Antrag der Linken In ihrem Antrag (20/12105) fordert Die Linke eine umfassende Reform des Mietrechts. Die Abgeordneten begründen ihre Forderung damit, dass sich die „Mietenkrise“ weiter zuspitze. „Extreme Mietsteigerungen gibt es inzwischen auch in kleineren Städten oder Landkreisen, die bisher von der Mietenexplosion ausgenommen waren“, heißt es weiter. Von der Bundesregierung fordert die Gruppe unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für einen „bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre“, ein Verbot von Indexmietverträgen sowie eine „Neuregelung von bestehenden Indexmietverträgen“. Außerdem soll nach Ansicht der Linken die „Mietpreisbremse“ verschärft, die Vermietung möblierter Wohnungen stärker reguliert und der Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter verbessert werden. (vom/mwo/scr/05.12.2024)
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