Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Afghanistan-Untersuchungs­ausschuss setzt Zeugen­vernehmung fort (Do, 25 Apr 2024)
Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) kommt am Donnerstag, 25. April 2024, zu einer weiteren öffentlichen Sitzung zusammen. Die öffentliche Zeugenvernehmung beginnt um 12 Uhr. Befragt werden sollen Tanja Gönner, Vorstandssprecherin der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorstandsmitglied der GIZ und die Leiterin der Unterabteilung Asien im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Untersuchungsauftrag Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021. Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der elfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen sind. (19.04.2024)
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Vereinbarte Debatte zu „20 Jahre EU-Osterweiterung“ (Thu, 25 Apr 2024)
Die Plenarsitzung des Bundestages am Donnerstag, 25. April 2024, beginnt mit einer rund 80-minütigen Vereinbarten Debatte zum Thema „20 Jahre EU-Osterweiterung“. Unter der Osterweiterung wird der EU-Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn am 1. Mai 2004 sowie von Bulgarien und Rumänien am 1. Juli 2007 verstanden. Oft werden auch Malta und Zypern, die beide 2004 Mitglieder wurden, zur Osterweiterung gezählt. Die Beitrittsanträge waren von 1990 bis 1996 gestellt worden. Die Osterweiterung ist die größte Erweiterung in der Geschichte von Europäischer Gemeinschaft und EU. Für die zwölf neuen Mitglieder waren rund 350 Übergangsregelungen für einen Zeitraum von bis zu elf Jahren vereinbart worden. (vom/15.04.2024)
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Sanktionen gegen das iranische Regime (Thu, 25 Apr 2024)
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. April 2024, nach rund 80-minütiger Aussprache über über zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion mit den Titeln "Das iranische Terrorregime effektiv sanktionieren und so die iranische Revolutionsbewegung aktiv unterstützen" (20/5214) und "Ein Jahr Iran-Revolution – An Jina Mahsa Amini erinnern und den Freiheitskampf der Menschen im Iran aktiv unterstützen" (20/8407) ab. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses vor (20/5898, 20/10112). Erster Antrag der CDU/CSU In ihrem ersten Antrag (20/5214) fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, ein umfassendes Sanktionspaket gegen den Iran zu entwerfen und im Rahmen der Europäischen Union auf den Weg zu bringen. „Es muss Ziel europäischer Politik sein, dem iranischen Regime die Unterdrückung des eigenen Volkes so weit wie möglich zu erschweren“, schreiben die Abgeordneten. Davon sei die EU in der Sanktionspolitik noch weit entfernt. „Statt öffentlicher Empörung auf Twitter muss die Bundesregierung endlich eine entschlossene Vorreiterrolle innerhalb der EU einnehmen“, heißt es weiter. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darüber hinaus auf, sich für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen. Mitglieder der Revolutionsgarden und weiterer Sicherheitsdienste des Regimes sollten mit Einreisesperren und dem Einfrieren von Vermögenswerten belegt werden. Bei Personensanktionen gegen den Iran seien ähnliche Dimensionen zu erreichen wie sie Kanada und die USA mit ihren Sanktionen bereits auf den Weg gebracht hätten. Die EU-Sanktionen sollten nach Ansicht der Antragsteller auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt seien. Die Sanktionen sollten sich zudem auch auf „iranische Proxy-Organisationen in der Region, namentlich Hisbollah, Palästinensischer Islamischer Jihad, al-Baqir-Brigade, Fatemiyoun-Brigade, Kata'ib Hezbollah und die Houthis“ erstrecken, um Ausweichmöglichkeiten für den Sanktionsdruck auf den Iran zu schließen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf Handelssanktionen, auf die Erschwerung der Finanzierung der Revolutionsgarden und einen restriktiveren Umgang mit Technologietransfers sowie auf die Schließung des „,Islamischen Zentrums Hamburg' als Drehscheibe der Operationen des islamischen Regimes des Iran in Deutschland“. Zweiter Antrag der CDU/CSU In ihrem zweiten Antrag (20/8407) fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung zu einem entschiedeneren Kurs gegenüber dem Iran auf. „Ein Jahr ist es her, dass Jina Mahsa Amini von den Schergen des Islamischen Regimes brutal ermordet wurde, weil sie ihr Kopftuch nach Auffassung der sogenannten Sittenwächter falsch trug“, schreiben die Abgeordneten. „Trotz vollmundiger Versprechungen zu Beginn der Proteste im Iran hat es die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten nicht geschafft, ihre Iranpolitik an die neuen Realitäten im Land anzupassen“, heißt es weiter. Auch in diesem Antrag wird die Regierung aufgefordert, sich in der EU für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen. Die EU-Sanktionen auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt sind. Außerdem solle die Bundesregierung eine Strategie entwerfen, wie eine atomare Bewaffnung des Irans noch verhindert werden kann, „die über die aktuellen ziellosen, erratischen Einzelgespräche hinausgeht und Instrumente der Proliferationskontrolle und Sanktionierung berücksichtigt“. (vom/ahe/19.04.2024)
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Abstimmung über Ein­führung eines natio­nalen Veteranenentags (Thu, 25 Apr 2024)
Der 15. Juni soll zum jährlichen nationalen Veteranentag erklärt werden, um den Einsatz und den Dienst aktiver und ehemaliger Soldaten der Bundeswehr zu würdigen. Über einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Für eine umfassende Wertschätzung – Einen nationalen Veteranentag einführen und die Versorgung von Veteranen und deren Familien verbessern“ (20/11138) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 24. April 2024, nach rund 80-minütiger Aussprache ab. In ihrem Antrag fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung des Verteidigungsausschusses, der Wehrbeauftragten sowie Veteranen-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden ein „zeitgemäßes“ Konzept für einen jährlich zu begehenden Veteranentag zu erarbeiten und die dafür benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Verbesserung der Nachsorge Zudem sprechen sich die Fraktionen für eine Verbesserung der Nachsorge von im Dienst, besonders im Auslandseinsatz erlittenen Schädigungen der Soldaten aus. So sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die barrierefreie Beratung für Veteranen bundesweit zu gewährleisten, und die Beteiligungspflichten und bürokratische Hürden sowie die Verfahrensdauer für die Bearbeitung von Anfragen auf sechs Monate zu reduzieren. Ebenso soll das Einsatzweiterverwendungsgesetz auf ehemalige Berufssoldaten ausgeweitet, die Qualität und der Umfang der Behandlung, Rehabilitationsleistungen und Präventionsmaßnahmen für einsatzgeschädigte Soldaten sowie ihrer Angehörigen extern evaluiert und die Einrichtung einer stationären Therapieeinrichtung der Bundeswehr geprüft werden. Die Deutsche Härtefallstiftung sei als bedeutender Träger des Fürsorgegedankens für Veteranen sowie aller durch den Dienst in der Bundeswehr geschädigten Menschen und deren Familien zu stärken. Mehr als zehn Millionen Veteranen Seit Gründung der Bundeswehr hätten mehr als zehn Millionen Frauen und Männer in den Streitkräften gedient, heißt es im Antrag. Ihr soldatischer Dienst sei geprägt von gefährlichen Bedingungen, persönlichen Entbehrungen sowie körperlichen und seelischen Härten. Die Bundeswehr sei seit 1959 in mehr als 50 Ländern im Auslandseinsatz gewesen. Seit den 1990er Jahren beteilige sie sich auch an friedenserhaltenden und friedenssichernden Einsätzen sowie einsatzgleichen Verpflichtungen außerhalb und innerhalb des Nato-Bündnisgebietes. Diese Einsätze verlangten den Soldaten viel ab, auch Verletzung, Verwundung und Tod. Manche Soldaten hätten in Folge ihres Einsatzes selbst schwere physische oder psychische Verletzungen davongetragen, die auch noch lange nach dem Einsatz ihr Leben sowie das ihrer Angehörigen beeinträchtige. (aw/24.04.2024)
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Kritische Bewertung der Euro-Währungsunion (Thu, 25 Apr 2024)
Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Euro-Währungsunion kritisch bewerten – Integrationsverantwortung wahrnehmen“ (20/11140), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss an die rund 80-minütige Aussprache soll die Vorlage zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Bundesregierung prüfen, ob die Anleihekaufprogramme des Eurosystems sowie das Maßnahmenpaket TPI (Transmission Protection Instrument) gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Staatsanleihekäufen des Eurosystems verstoßen. Die Regierung solle gegebenenfalls tätig werden, um gegebenenfalls Kompetenzüberschreitungen durch Organe und Einrichtungen der Europäischen Union entgegenzutreten. Die mit den Anleihekaufprogrammen der Europäischen Zentralbank (EZB) verbundenen Risiken für den Bundeshaushalt sollten aus Sicht der Fraktion mit Szenarioanalysen bewertet werden. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes müssten dabei beachtet und diesem alle prüfungsrelevanten Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Schließlich solle die Regierung den Bundestag bis Ende September 2024 unterrichten, wann und wie sie ihre Integrationsverantwortung wahrgenommen hat. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass die gegenwärtigen Anleihekaufprogramme des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) in ihrer Gesamtschau gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verstießen. (vom/24.04.2024)
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Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus beraten (Wed, 24 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus – Fehleranalyse und Entwicklung besserer Handlungsansätze für künftige Pandemien“ (20/11137) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, die Federführung übernimmt der Gesundheitsausschuss. Antrag der AfD Die Enquete-Kommission soll nach dem Willen der AfD vor allem die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Verhältnis zu den Grundrechten im Grundgesetz prüfen. Ziel solle sein, bei jeder durchgeführten Corona-Maßnahme die Grenzen der Eingriffsrechte von Landesregierungen und der Bundesregierung bei der Pandemie herauszuarbeiten. Die Kommission solle die Problematik aufarbeiten, dass durch die Ausrufung einer „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ im Paragrafen 5 des IfSG durch eine einfache parlamentarische Mehrheit Grundrechte aufgehoben werden können. Vor diesem Hintergrund solle die Enquete-Kommission Vorschläge für eine Neugestaltung des Paragrafen 5 des IfSG erarbeiten. Zudem müssten die Begriffe „Pandemie“ und „Epidemie“ rechtlich eindeutig definiert und damit künftig klar voneinander unterscheidbar werden. "Rolle der relevanten Akteure aufarbeiten" Ein weiteres Augenmerk richtet die Fraktion auf die Rollen, die der Deutsche Ethikrat, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, das Bundesverfassungsgericht und das Robert-Koch-Institut (RKI) spielten. Die fachlichen öffentlichen Äußerungen des RKI dienten der Politik bei Verschärfungen des IfSG als Legitimationsgrundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen, schreiben die Abgeordneten. Die Hochstufung der Risikoeinschätzung sei das rechtliche Fundament sämtlicher Corona-Maßnahmen gewesen. Daraus folge, dass eine Aufarbeitung der Rollen der relevanten Akteure notwendig sei. "Fehler und unzureichende Erkenntnisse" Allein die Veröffentlichung der RKI-Protokolle macht aus Sicht der Fraktion deutlich, dass bestimmte Maßnahmen oder Verordnungen aufgrund von Fehlern oder unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erlassen wurden. Die Institutionen hätten sich der "polit-medialen Dynamik des unmittelbaren Geschehens" entziehen und eine "übergeordnete Perspektive" einnehmen müssen, heißt es in dem Antrag. Die Kommission soll nach dem Willen der Antragsteller Antworten suchen, wie man Lockdowns künftig verhindern und auch in einer Pandemie "das wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Leben weitestgehend aufrechterhalten kann". Die Kommission solle Antworten auf eine Vielzahl an rechtlichen, medizinischen, technischen, politischen und sozialen Fragen im Kontext von Pandemien erarbeiten. Die Kommission, bestehend aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Sachverständigen, solle sich unverzüglich konstituieren und vor der parlamentarischen Sommerpause 2025 ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Ihr Bericht solle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (vom/24.04.2024)
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Bilanz des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024 in Deutschland (Wed, 24 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals über den Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024 (20/10945) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den als Unterrichtung vorliegenden Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Bericht der Bundesregierung Die Bundesregierung erinnert daran, dass 1999 30 Staaten bei einer Konferenz in Bologna eine Erklärung für einen gemeinsamen Rahmen einer europäischen Hochschulbildung abgegeben hatten und damit die Grundlage für den Europäischen Hochschulraum (EHR) schufen, dem inzwischen 49 Staaten angehören. Kernziele der Erklärung sind unter anderem die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen, die Einführung eines Kreditpunktesystems ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung und die Förderung der Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen. Deutschland arbeitet daran, die Ziele zur Schaffung des EHR zu erreichen. Sichtbar geworden sei dies bei der Einführung der gestuften Struktur der Studiengänge, eines Kreditpunktesystems und der Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die Qualitätssicherung. Weiterentwicklung durch neue Herausforderungen Während die genannten grundlegenden Strukturreformen in Deutschland umgesetzt und somit alle systemischen Vereinbarungen und Anforderungen im Bologna-Prozess erfüllt seien, stellten neue Ziele sowie nationale und internationale Ereignisse Deutschland und die weiteren teilnehmenden Staaten und ihre Hochschulsysteme vor neue Herausforderungen, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung nötig machten, heißt es in dem Bericht. Anhand der Darstellung der Kooperation in Krisenzeiten werde dies verdeutlicht, vor allem im Hinblick auf die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Darüber hinaus betone der Bericht die Notwendigkeit, die Internationalisierung der deutschen Hochschulen zu stärken, heißt es weiter. (vom/24.04.2024).
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Sachverständige fordern "Wasserwende" (Wed, 24 Apr 2024)
Ein innovatives Konzept für die Wasserbehandlung von Verdunstungskühlanlagen hat Michael Simon, Technischer Leiter bei der BlueActivity GmbH, am Mittwoch, 24. April 2024, vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung vorgestellt. Die Idee, mit Mikroorganismen statt Bioziden das Kühlwasser zu behandeln, sorge für niedrigeren Wasserverbrauch und bessere Abwasserqualität und bringe somit ökologische wie auch ökonomische Vorteile, sagte Simon. Ebenfalls geladen zu der Sitzung war Thilo Panzerbieter, Gründer und Geschäftsführer der German Toilet Organization und Sprecher des WASH-Netzwerks, das aus 29 deutschen Nichtregierungsorganisationen besteht, die schwerpunktmäßig in der Entwicklungszusammenarbeit oder der humanitären Not- und Übergangshilfe tätig sind und sich im Arbeitsbereich Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) engagieren. Panzerbieter kritisierte, die Bundesregierung nutze ihr politisches Gewicht im Sektor globale Wasserversorgung nicht ausreichend. Nachhaltige Wassertechnologien Der BlueActivity-Vertreter Simon warb für die Idee, „gute Bakterien“ anstelle von Bioziden wie Chlor und Salzen zur Wasserklärung im industriellen Bereich einzusetzen. Rund drei Viertel der Wassernutzung in Deutschland entfielen auf die Wirtschaft, sagte Simon. Davon dienten etwa 85 Prozent der Kühlung von Anlagen in Produktion und Stromerzeugung. Um eine mikrobielle Verkeimung von Kühlwasser zu verhindern, wie es die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) fordere, würden in Deutschland jährlich mehr als zwei Millionen Tonnen Biozide, Polymere auf Erdölbasis und Phosphate eingesetzt. Dennoch ließen sich damit lediglich Symptome behandeln. Die ungewünschten Keime würden sich nach kurzer Zeit neu bilden und würden resistenter. Folge dessen sei, dass immer mehr Biozid ins Kühlwasser gegeben werden müsse, was zu mikrobiellen Resistenzen, einer Schädigung der Biodiversität, ineffizienten Kühlsystemen als Folge erhöhter mikrobieller Ablagerungen und erhöhten Wasserverbrauchsmengen führe. Nicht zuletzt würden durch belastetes Abwasser auch die Kosten der Aufbereitung und so letzten Endes die Wasserpreise steigen. Wissenslücken schließen und Ängste abbauen Nutze man aber Mikroorganismen statt Biozide, so Simon, würden umweltschädliche Gefahrstoffe zu 100 Prozent substituiert, die Kosten für die Wasseraufbereitung um 47 Prozent gesenkt und der Wasserverbrauch um 38 Prozent verringert. „Damit erhalten wir einen ökonomischen und einen ökologischen Vorteil zugleich“, sagte er. Positive Anwendungsbereiche gebe es derzeit schon. Wenngleich die Industrie der Idee sehr positiv gegenüberstehe, existierten bei Genehmigungsbehörden aber noch erhebliche Zweifel ob des Einsatzes von Bakterien. Zu Unrecht, wie Simon sagte. Es würden nur „gute Bakterien“ in homöopathischer Dosierung genutzt. Eine rechtliche Hürde stehe einer Zulassung nicht im Wege, sagte er. Vielmehr sei es eine Wissenslücke in den Behörden. Von den Abgeordneten erbat sich der Technischer Leiter bei der BlueActivity GmbH Unterstützung für diese „innovative Idee“. Sie müsse bekannter gemacht werden. Zudem müssten Ängste vor den Mikroorganismen abgebaut werden. „Es gibt probiotischen Joghurt – den essen wir sogar“, sagte Simon. Experte warnt vor globaler Wasserkrise Wasser- und Sanitärversorgung sind Menschenrechte, machte WASH-Vertreter Panzerbieter zu Beginn seines Vortrages deutlich. Es handle sich um ein zentrales Element der Daseinsvorsorge und zugleich um ein unverzichtbares Fundament für nachhaltige und kommunale Entwicklung, betonte er. Der Ist-Zustand sei dennoch inakzeptabel. Obwohl sich die Klimakrise als Wasserkrise zeige, gingen nur drei Prozent der weltweiten Klimafinanzierungen in den Wassersektor, obgleich 90 Prozent der extremen Wetterereignisse wasserbedingt seien und bis 2030 ein Fehlbedarf von benötigtem Frischwasser in Höhe von 40 Prozent drohe. Die Auswirkungen der globalen Wasserkrise seien überall zu spüren – bei Dürren in der Sahel-Zone ebenso wie beim Hochwasser im Ahrtal. Die zunehmende Wasserknappheit führe außerdem immer öfter zu Konflikten, die teils auch militärisch geführt würden. Wasser werde dabei als Kriegswaffe missbraucht, wie in der Ukraine, sagte Panzerbieter. Forderung nach "Wasserwende" Es brauche daher eine Wasserwende, machte er deutlich. Es gelte Zugänge für bislang Unversorgte zu schaffen. Des Weiteren forderte Panzerbieter eine menschenrechtskonforme Regulierung der Wassernutzung sowie die Kreislaufschließung in Wasser- und Sanitärsystemen. Deutschland müsse sein politisches Gewicht in dem Sektor stärker nutzen, verlangte der Experte. „Genau jetzt ist der Zeitpunkt, um auf globaler Ebene politische Initiativen zu ergreifen“, sagte er. Leider sei aber derzeit kein Ausbau von WASH, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zu erkennen. (hau/24.04.2024)
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62. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (Wed, 24 Apr 2024)
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) ist am Mittwoch, 24. April 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (24.04.2024)
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Oppositionsantrag zur Terrorabwehr in Deutschland abgelehnt (Wed, 24 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Taten statt Worte – Für eine effektive Terrorabwehr in Deutschland“ (20/11135) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Antrag der CDU/CSU Die Bundesregierung wurde in dem Antrag unter anderem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen sowie weiterer Verkehrs- und Standortdaten zur Terrorabwehr umsetzt. Die Daten sollten sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden. Ein weiterer Gesetzentwurf sollte den Sicherheitsbehörden die rechtmäßige, rechtssichere und verhältnismäßige Nutzung von Gesichtserkennungssoftware mit dem Abgleich öffentlich zugänglicher Datenbanken ermöglichen. Auf einen Gesetzentwurf, der den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen erschwert, sollte nach dem Willen der Union hingegen verzichtet werden. Ermöglichen und sicherstellen will die Fraktion die Beschaffung und den Einsatz der vertraglich für alle Länder und den Bund abrufbaren "verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA)". Weitere Gesetzentwürfe verlangte die Fraktion zur besseren Bekämpfung von Terrorismus, für Verbesserungen bei der Bundespolizei und um den Missbrauch des deutschen Finanzsystems und der deutschen Wirtschaft zur Finanzierung von Terrorismus und Extremismus zu verhindern. Auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überwachungsgesamtrechnung sollte nach dem Willen der Unionsfraktion verzichtet werden. Stattdessen forderte sie eine Bedrohungsgesamtrechnung, um den "Fähigkeitenbedarf" und gesetzliche Änderungen für die Nachrichtendienste des Bundes abzuleiten. "Missverhältnis von Kontrolle und Auftragsbearbeitung auflösen" Darüber hinaus müsse aus Sicht der Union das "Missverhältnis von Kontrolle und tatsächlicher Auftragsbearbeitung bei den Nachrichtendiensten des Bundes" aufgelöst und der Fachkräftebedarf vor allem bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität gedeckt werden. Die Fraktion schlug dazu in ihrem Antrag Verbesserungen bei der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen vor. Die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten von Bund und Ländern und der Informationsaustausch sollte in gemeinsamen Zentren ermöglicht werden, etwa indem die Befugnisse zur Übermittlung von Daten und Informationen an Sicherheitsbehörden erweitert werden. Die Union setzte sich auch für vergleichbare Regeln für den Datenaustausch und die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein, die mittels „Computer Network Exploitation“ gewonnen werden. Die Eingriffsschwellen für Befugnisse der Nachrichtendienste zur Aufklärung und Verhinderung von Terrorismus müssten gesenkt werden, so die Antragsteller. Vorgeschlagen wurde unter anderem der Einsatz von verdeckten Ermittlern. Schließlich müsse die Regierung dafür sorgen, dass in Deutschland eigene Software für nachrichtendienstliche Aufgaben erforscht und entwickelt wird. (vom/24.04.2024)
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Interfraktioneller Antrag zu nichtinvasiven Pränataltests im Parlament beraten (Wed, 24 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals über einen interfraktionellen Antrag von 121 Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (20/10515) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss. Antrag der 121 Abgeordneten Die Abgeordneten fordern, die Folgen der Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) systematisch auszuwerten. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 eine Kassenleistung, sofern die Schwangere zusammen mit der Gynäkologin zu dem Schluss komme, dass der Test notwendig sei. Jedoch regele der G-BA weder in den Mutterschaftsrichtlinien (MuRL) noch in der „Versicherteninformation Bluttest auf Trisomien/Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“ ausreichend klar, wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen sollte. „Klare Empfehlung zugunsten des Bluttests“ Es sei zu befürchten, dass den Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, auch damit sich Ärzte absichern können. Dies könnte dazu führen, dass der Test so regelmäßig angewendet werde, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkomme. Einerseits zeige die wissenschaftliche Auswertung zur Versicherteninformation des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), dass die Mehrheit der Befragten angebe, sich frei für oder gegen den Test entscheiden zu können. Jedoch empfänden etwa 30 Prozent der Befragten die Versicherteninformation als klare Empfehlung zugunsten des Bluttests. Andererseits verließen sich vermehrt Schwangere nach einem negativen NIPT-Ergebnis darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären werden und verzichteten etwa auf das Ersttrimesterscreening. „Belastbare Daten erheben“ Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der Kassenzulassung, um zeitnah belastbare Daten zu verschiedenen Aspekten erheben und auswerten zu können. Zudem sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. (vom/pk/24.04.2024)
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Anhörung zum Thema „Kulturpolitisches Engagement und Inklusion“ (Wed, 24 Apr 2024)
Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement hat sich am Mittwoch, 24. April 2024, mit dem Thema „Kulturpolitisches Engagement und Inklusion“ beschäftigt. Die Mitglieder dieses Unterausschusses des Familienausschusses befassen sich mit aktuellen Gesetzesvorhaben, die bürgerschaftliches Engagement betreffen. Darüber hinaus wirkt das Gremium an der Fortentwicklung der Engagementpolitik des Bundes mit. (24.04.2024)
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Aktuelle Stunde offenbart konträren Blick auf die Sportpolitik (Wed, 24 Apr 2024)
Ein gänzlich unterschiedlicher Blick von Opposition und Koalition auf die Sportpolitik der Bundesregierung offenbarte sich bei einer von der Unionsfraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Unzureichende Sportpolitik der Bundesregierung – Wege für einen Neustart suchen“ am Mittwoch, 24. April 2024. Während Stephan Mayer (CDU/CSU) der für Sport zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Ahnungslosigkeit und Desinteresse für die Belange des Sports attestierte und Jörn König (AfD) Faeser als Totengräberin des deutschen Sports bezeichnete und ihren Rücktritt forderte, verteidigten Sabine Poschmann (SPD) und weitere Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktion die Innenministerin als Garantin für den dringend benötigten Systemwechsel im Sport. CDU/CSU: Fatale Bilanz der deutschen Sportpolitik Eine „fatale Bilanz“ der deutschen Sportpolitik zog Stephan Mayer. Das Entsetzen des organisierten Sports über die Sportpolitik der Bundesregierung sei so groß wie nie zuvor. Festzumachen sei dies an der Reaktion auf die Veröffentlichung des Referentenentwurfes für ein Sportfördergesetz „und der damit verbundenen sogenannten unabhängigen Agentur“. Die Kritik komme vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), den Landessportbünden, den Spitzenverbänden und den Trainern, die mit einem Boykott drohten. „Das zeigt, das das BMI vom Sport keine Ahnung hat und auch für den Sport nichts übrig hat“, sagte der Unionsabgeordnete, der in den vergangenen Legislaturperioden als für Sport zuständiger Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI) aktiv war. Mayer ging auch auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Entwicklungsplan Sport ein, dessen Erarbeitung handwerklich so miserabel sei, dass DOSB und die Länder sich daran nicht beteiligen wollten. Ein Desaster sei auch, dass der Bund kein Geld für eine Olympiabewerbung zur Verfügung stellen wolle. SPD: Sportfördergesetz auf gutem Weg Gänzlich anders sah das Sabine Poschmann. Das Sportfördergesetz sei auf einem guten Weg, im Haushalt 2024 gebe es Etataufwüchse für den Sport, die Ansprechstelle Safe Sport sei eröffnet, der Entwicklungsplan Sport werde im Sommer vorgelegt. Trotz der schlechten Haushaltslage gebe es 786 Millionen Euro für die Sanierung von Sportstätten, zudem habe sich die Bundesregierung hinter die laufende Olympiabewerbung gestellt. „Eine Sportveranstaltung nach der anderen findet in Deutschland statt“, sagte die SPD-Abgeordnete. Faeser räume dem Sport einen deutlich höheren Stellenwert ein „als es die Innenminister der CDU/CSU in den vergangenen Jahren getan haben“, urteilte sie. Wo die Union nur halbgare Lösungen präsentiere, gehe die Ampel einen Systemwechsel an. Erstmals werde es ein Sportfördergesetz geben, wodurch die Spitzensportförderung durch den Bund gesetzlich fixiert werde. Dass es daran Kritik gebe, sei nicht ungewöhnlich und der Rolle der Verbände geschuldet. BMI und DOSB hätten aber ein gemeinsames Verständnis zu zentralen Fragen erzielt. AfD: Ministerin interessiert sich nicht für Sport Jörn König sah das anders. Faeser habe es geschafft, „den gesamten deutschen Sport gegen sich aufzubringen“. Der entscheidende Grund dafür sei, dass sich die Ministerin gar nicht für Sport interessiere. „Sie ist eine linksextreme Ideologin, die den Sport nur als Transportmittel für ihre Politik sieht“, befand der AfD-Abgeordnete. Das BMI respektiere die Autonomie des Sports nicht, so König weiter. Dies habe auch das IOC in seiner Antwort auf Faesers Forderung, russische und weißrussische Athleten von den Olympischen Spielen auszuschließen, attestiert. Auch das Sportfördergesetz verstoße gegen die Autonomie des Sports, hätten die Landessportbünde geurteilt, sagte König. Unter Faeser sei zudem der Sporthaushalt gekürzt worden. „Wir geben mehr Geld für Radwege in Peru aus als für die Spitzensportförderung in Deutschland“, bemängelte er. Grüne: Sport auf ein neues Niveau heben Es sei Aufgabe der Sportpolitik, so sagte Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen), den Athleten mit gezielten Förderungen durch ein Sportfördergesetz „das zu geben, was sie verdient haben“. Das gehe die Koalition gemeinsam an. Die Athletinnen und Athleten in den Mittelpunkt zu rücken und die Mittelvergabe transparenter zu gestalten sei entscheidend, um Deutschland als Sportnation modern und konkurrenzfähig zu gestalten. Anders als die Vorgängerregierung denke die Ampel gezielter und breiter, sagte die Grünen-Abgeordnete. „Wir arbeiten daran, den Sport in Deutschland auf eine neues Niveau zu heben.“ FDP: Überbordende Bürokratie Philipp Hartewig (FDP) stellte fest, dass zwar seit Jahren mehr Geld in das deutsche Spitzensportsystem fließe, der Output aber eher in die entgegengesetzte Richtung gehe. Als Ursachen bezeichnete er neben gesellschaftlichen Entwicklungen „überbordende Bürokratie, mangelnde Flexibilität und wenig Zielgenauigkeit bei der Mittelvergabe“. Die deutsche Spitzensportförderung der letzten Jahrzehnte habe ein sich selbst lähmendes Sportfördersystem geschaffen, das Potenziale verschenkt und Erfolge verhindert habe, sagte Hartewig. Daher brauche es einen Systemwechsel. Erreicht werden solle der über ein Sportfördergesetz, welches Spitzenleistungen ermöglicht und den Fokus auf sportfachliche Fragen verbessert. (hau/24.04.2024)
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Fachgespräch zur Chancengleichheit für Kinder (Wed, 24 Apr 2024)
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) hat sich am Mittwoch, 24. April 2024, mit dem Thema „Chancengleichheit für alle Kinder sicherstellen: Digitalisierung“ befasst. Das Gremium ist ein Unterausschuss des Familienausschusses und vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament. (24.04.2024)
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Fragestunde am 24. April (Wed, 24 Apr 2024)
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 24. April 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/11103, 20/11104), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen 43 der insgesamt 71 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion stellten elf Fragen. Fraktionslose Abgeordnete der Gruppe Die Linke waren mit zehn Fragen vertreten. Vier Fragen kamen von fraktionslosen Abgeordneten der Gruppe BSW und zwei Fragen von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Der fraktionslose Abgeordnete Thomas Seitz stellte eine Frage. Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 23, richteten sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefolgt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit elf Fragen. Das Bundesministerium für Gesundheit sollte sechs Fragen, das Bundesministerium der Verteidigung fünf Fragen beantworten. Je vier gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Mit je drei Fragen waren das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Auswärtige Amt vertreten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundeskanzleramt sollen zu jeweils zwei Fragen Stellung nehmen. Mit je einer Frage müssen sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auseinandersetzen. Frage zu einer verspäteten schriftlichen Antwort Zu Beginn der Fragestunde erkundigt sich der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Matthias Hauer beim Auswärtigen Amt nach dem Grund der Verspätung der Regierungsantwort auf eine schriftlich von ihm gestellte Frage (20/11104). Hauer hatte gefragt, welche "angeblichen Ausreden" die Bundesregierung der israelischen Regierung vorwirft. Er bezieht sich dabei auf eine Nachricht von Außenministerin Annalena Baerbock auf der Plattform X am 5. April 2024, wonach die Menschen in Gaza jetzt jedes Hilfspaket brauchten. Die Bundesregierung habe deshalb intensiv auf die Öffnung des Grenzübergangs Erez und des Hafens Aschdod für Hilfslieferungen hingearbeitet und erwarte, dass die israelische Regierung ihre Ankündigungen rasch umsetze: "Keine Ausreden mehr." Hauer wollte wissen, wieso die Ministerin in dieser Nachricht weder die Freilassung der von der Terrororganisation Hamas entführten Geiseln noch den Einfluss der Hamas auf die Verteilung von Hilfsgütern im Gazastreifen thematisiert hat. In der Fragestunde erkundigt er sich nun, weshalb die Regierung ihre schriftliche Antwort verspätet und nicht innerhalb der nach der Geschäftsordnung gebotenen Wochenfrist abgegeben hat. Was die Abgeordneten wissen wollen Darüber hinaus erkundigt sich die niedersächsische CDU-Abgeordnete Mareike Lotte Wulf beim Familienministerium, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung plant, um den durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung entstandenen Fachkräftebedarf zu decken. Wulf will erfahren, bis wann diese Maßnahmen umgesetzt werden. Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka fragt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, ob Bundesminister Cem Özdemir bis Ende 2024 konkrete Maßnahmen plant, die auf eine Entlastung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gerichtet sind. Falls ja, soll das Ministerium diese benennen. Der fraktionslose brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Gruppe Die Linke) will vom Bundesfinanzministerium erfahren, wie die Bundesregierung die ökonomischen Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung von 7 auf 19 Prozent in der Gastronomie-Branche vor dem Hintergrund bewertet, dass die realen Umsätze 15,7 Prozent unter der Vor-Corona-Zeit lägen und die Insolvenzen sowie Betriebsaufgaben 2023 gestiegen seien. Görke will wissen, ob die Regierung plant, die Konjunktur in der Gastronomie mit politischen Maßnahmen anzukurbeln. Die fraktionslose nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) will vom Auswärtigen Amt wissen, ob sich die Bundesregierung zu dem „mutmaßlichen Luftschlag Israels im Iran, der laut Berichten der Sender CNN, ABC News, MSNBC und Fox News und anderer US-amerikanischen Medien als Vergeltung für Teherans Drohnen- und Raketenbeschuss ausgeführt worden sein soll“, eine rechtliche Auffassung gebildet hat. Falls ja, will die Abgeordnete erfahren, wie diese in Betrachtung völkerrechtlicher Bestimmungen aussieht. Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, bis wann die von der Bundesregierung geplante Anpassung der Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr auf den Weg gebracht werden soll, um Rechtssicherheit für Konsumierende herzustellen. Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz will vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, wie hoch die Anzahl der jährlich von der Bundesregierung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) gemeldeten Sicherheitsberichte in den Jahren 2020 bis 2023 war. Er fragt zudem, wie hoch vor allem die Zahl der gemeldeten Sicherheitsberichte mit Bezug zu den beiden Medikamenten beziehungsweise Wirkstoffen Inflectra (Infliximab) und Keytruda (Pembrolizumab) für die genannten Jahre ist. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/23.04.2024)
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