Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Das Parlamentsjahr 2024: Turbulent und unerwartet (Mo, 23 Dez 2024)
Ein Blick auf den Kalender verrät: Es ist wieder so weit, das Jahr neigt sich dem Ende zu. Während das politische Berlin in die Winterpause geht, wollen wir die letzten Monate Revue passieren lassen. Welche großen und kleinen Herausforderungen gab es zu meistern? Welche Gesetze wurden verabschiedet? Worüber wurde viel gestritten? Und welche freudigen Anlässe gab es zu feiern? Rückblick auf ein turbulentes Jahr 2024 mit einem unerwarteten Ende. Eine Frage des Geldes Was du heute kannst besorgen, das verschiebe auf nächstes Jahr – ein Motto, das für den Jahresstart nicht passender hätte sein können. Eigentlich war der Etat für 2024 im November vergangenen Jahres – nach langem Streit – so gut wie fertig. Doch dann kam das Bundesverfassungsgericht und durchkreuzte die Pläne der Ampel-Regierung. Das Urteil lautete: Der Umgang mit milliardenschweren Krediten aus der Corona-Zeit ist verfassungswidrig. Damit fehlten plötzlich 60 Milliarden Euro, die im Haushalt bereits fest eingeplant waren. Was nun? Bevor man eine Lösung fand, ging es erst einmal in die Weihnachtspause. Das Problem wurde auf nächstes Jahr vertagt. Auf der Agenda der ersten Sitzungswoche 2024 stand also die Frage: Wie lassen sich Einsparungen erzielen und Einnahmen erhöhen? Während die FDP weiterhin darauf bestand, die Schuldenbremse einzuhalten und Kürzungen bei den Sozialausgaben vorzunehmen, lehnten SPD und Bündnis 90/Die Grünen Sozialeinsparungen ab und stellten stattdessen den vereinbarten Verzicht auf Steuererhöhungen zur Disposition. Letztere lehnte die FDP hingegen strikt ab. Eine Pattsituation, für die erst Wochen später eine Lösung gefunden werden konnte: eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels. Letztendlich wurde das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (20/9999) am 2. Februar zwar mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen (gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD) angenommen, doch CDU/CSU kritisierte das Verfahren deutlich. Der Haushaltsausschuss sei nicht dazu da, „den Streit in der Koalition auszugleichen“, betonte der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU) und ergänzte an Bundesfinanzminister Christian Lindner gewandt: „Deshalb kann ich nur nachdrücklich sagen, Herr Bundesminister: So etwas sollte sich nicht wiederholen.“ Der Bundestag nimmt Abschied Am 22. Januar nahm der Bundestag Abschied vom früheren Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU). Im Rahmen eines Staatsaktes am 22. Januar wurde an den wenige Wochen zuvor verstorbenen Politiker gedacht und dessen Verdienste gewürdigt. Unter den Trauergästen befanden sich neben zahleichen Abgeordneten und Familienmitgliedern des Verstorbenen auch Ehrengäste wie Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron. Deutschland habe einen Staatsmann, Europa eine Säule und Frankreich einen Freund verloren, sagte Macron in seiner teils auf Deutsch gehaltenen Gedenkrede über Wolfgang Schäuble. Ähnliche Worte tiefer Anerkennung fand auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas: „Deutschland verliert einen großen Demokraten und Staatsmann, Europa einen Vordenker und Frankreich einen besonderen Freund.“ „Sei ein Mensch“ Nur wenige Tage nachdem der Bundestag Abschied genommen hat, fand eine beeindruckende Gedenkstunde zum 27. Januar statt. In Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus sprachen am 31. Januar die Holocaust-Überlebende Eva Szepesi und der Sportjournalist Marcel Reif. Beide riefen in ihren Reden zu mehr Menschlichkeit und Widerspruch gegen Rassismus auf. „Wer schweigt, macht sich mitschuldig“, sagte Szepesi mit Verweis auf erstarkenden Judenhass und Rechtsextremismus. „Die Schoah begann nicht mit Auschwitz, sie begann mit Worten – und sie begann mit dem Schweigen und dem Wegschauen der Gesellschaft.“ Marcel Reif, der Sohn eines Holocaust-Überlebenden ist, appellierte an die Abgeordneten: „Sei a Mensch – sei ein Mensch.“ Diesen Satz habe sein Vater ihm oft geschenkt, „mal als Mahnung, mal als Warnung, als Ratschlag oder auch als Tadel. Drei Worte nur in einem warmen Jiddisch, das ich so vermisse.“ Mit seiner Rede rührte er einige Zuschauer zu Tränen und erhielt anschließend minutenlangen, stehenden Applaus. Selenskyj im Bundestag Viel Beifall gab es auch für den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, der den Deutschen Bundestag im Rahmen seiner Reise zur Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine im Juni besuchte. Selenskyj nutzte die Gelegenheit, Deutschland erneut für die Unterstützung seines Landes und die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge zu danken. Gleichzeitig rief er dazu auf, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gemeinsam erfolgreich zu beenden: „Es ist unser gemeinsames Interesse, dass Putin diesen Krieg persönlich verliert.“ Während der Großteil der Parlamentarier den Präsidenten mit langanhaltendem Beifall begrüßte, blieben Abgeordnete des BSW und der größte Teil der AfD-Fraktion der Sitzung fern. „Wir lehnen es ab, einen Redner im Tarnanzug anzuhören. Selenskyjs Amtszeit ist abgelaufen. Er ist nur noch als Kriegs- und Bettelpräsident im Amt“, hieß es aus der AfD-Fraktion. Die BSW-Gruppe begründete ihr Fernbleiben mit einer „hochgefährlichen Eskalationsspirale“, die der ukrainische Präsident befördern würde. Damit nehme er „das Risiko eines atomaren Konfliktes mit verheerenden Konsequenzen für ganz Europa in Kauf“. Ein Verhalten, das bei den übrigen Fraktionen zu scharfer Kritik und Kommentaren wie „Ich habe selten eine solche Respektlosigkeit erlebt“ (Dirk Wiese, SPD) führte. Im Namen des Volkes Trotz anstehender Sommerpause kam es im Juli zu gleich zwei wichtigen Entwicklungen. Zum einen wurde am 4. Juli ein 2. Untersuchungsausschuss konstituiert. Diesen hatte die Union zur Prüfung der aktuellen Energiepolitik beantragt. Konkret soll es dabei um die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke sowie die Energiepolitik nach Beginn des Krieges in der Ukraine gehen. Zum anderen verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Wahlrechtsreform. Das Ergebnis: Die Reform ist in Teilen verfassungswidrig. Zwar stimmte das oberste Gericht dem Vorhaben der Ampel zu, den Bundestag durch die Streichung von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu verkleinern. Doch dürfe dies nicht, wie in der Reform ursprünglich vorgesehen, zu einer Fünf-Prozent-Hürde ohne Grundmandatsklausel führen. Das Wahlrecht muss also noch einmal angefasst und dahingehend angepasst werden. Bis es jedoch zu einer Neuregelung kommt, gilt die Fünf-Prozent-Hürde kombiniert mit der Grundmandatsklausel vorerst fort. 75 Jahre Deutscher Bundestag Nach der Sommerpause ist vor den Feierlichkeiten. Am 7. September 1949 konstituierte sich der erste Deutsche Bundestag in Bonn – Anlass genug, um das Parlament, „die Herzkammer unserer Demokratie“, zu feiern. Mit einem Bürgerfest, einem Tag der Ein- und Ausblicke und einer Gedenkveranstaltungen zur Konstituierung des Parlaments vor 75 Jahren wurde auf das Jubiläumsjahr angestoßen. Neben Torte, Musik und Aktionen, gab es aber auch mahnende Worte – wie etwa vom früheren FDP-Bundestagsabgeordneten und Bundesinnenminister Dr. h.c. Gerhart Rudolf Braun. Als Festredner der Feierstunde am 10. September rief er dazu auf, den Parlamentarismus zu bewahren. Er kenne „keinen Einsatz für die repräsentative Demokratie“. Es sei daher erforderlich, die Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Braun schloss seine Rede mit den Worten: „Ich wünsche mir, meine Damen und Herren, dass wir, die freien Bürger dieser Demokratie, aktiv entscheiden, in welche Richtung der Strom der Geschichte seinen Weg nimmt.“ Stiller und lauter Beifall Im Oktober feierte der Bundestag eine Premiere: die erste Rede in Gebärdensprache. Die gehörlose Abgeordnete Heike Heubach (SPD) war im März dieses Jahres als Nachrückerin ins Parlament eingezogen und wurde von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas mit den Worten „Heute schreiben wir tatsächlich Geschichte“ im Bundestag begrüßt. Ihre erste Rede hielt Heubach während der Aussprache zur geplanten Novellierung des Baugesetzbuches am 10. Oktober. Eine Simultandolmetscherin übersetzte die Rede für die im Plenarsaal anwesenden Abgeordneten in gesprochene Sprache. Im Anschluss gab es fraktionsübergreifenden Beifall – in Form von lautem Klatschen und stillem Winken. Ampel-Aus, Kanzler raus Zum Ende des Jahres wurde der Sitzungskalender dann noch einmal ordentlich durcheinandergebracht, als Bundeskanzler Olaf Scholz am 6. November das Ampel-Aus verkündete. Der Grund war, wenig überraschend, das Geld. FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen konnten sich – mal wieder – nicht auf einen Bundeshaushalt einigen. Der Streit spitzte sich zu und führte schlussendlich zum Rauswurf des Finanzministers Christian Lindner (FDP). In der Folge unterbrach der Bundestag seine Sitzung am 7. November und zog sich zu Beratungen zurück, um den weiteren Ablauf der Sitzungswochen zu klären. Das Ergebnis: Vorerst werden fast alle geplanten Punkte von der Tagesordnung abgesetzt. Knapp eine Woche nach dem Aus der Ampel-Koalition haben sich SPD, Grüne und Union auf einen Termin zur vorgezogenen Neuwahl geeinigt – diese soll am 23. Februar 2025 stattfinden. In Konsequenz hatte Scholz am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt, die er wie beabsichtigt verlor. Das Jahr 2024 endet daher, wie es begonnen hat: Mit einem Streit ums Geld und der Frage: Was nun? (mtt/23.12.2024)
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Friedrich Merz: Union will eine Politikwende - auch in der Wirtschaftspolitik (Mon, 23 Dec 2024)
Der Unionsfraktion ist es im ablaufenden Jahr 2024 laut ihrem Vorsitzenden Friedrich Merz (CDU/CSU) gelungen, Deutschland vor einigen besonders krassen Fehlentwicklungen zu bewahren und wichtige Kurskorrekturen zu erreichen. „Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern gezeigt, dass es zur existierenden Koalition ein echtes politisches Kontrastprogramm gibt“, sagt Merz im Interview. Bis zur vorgezogenen Bundestagswahl wolle sich die Union jenen Vorhaben nicht verschließen, „die im Interesse unseres Landes sind und die keinen Aufschub dulden“, kündigt der Fraktionsvorsitzende an. Mit Leistungsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit wolle die Union im kommenden Jahr 2025 auch in der Wirtschaftspolitik eine Politikwende erreichen, sagt Merz. Das Interview im Wortlaut: Herr Merz, was waren aus Ihrer Sicht die wichtigsten Erfolge der CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2024? Unsere wichtigste Aufgabe haben wir als Opposition erfüllt: Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern gezeigt, dass es zur existierenden Koalition ein echtes politisches Kontrastprogramm gibt. Auch aufgrund unserer effektiven Kontrolle der Bundesregierung erhalten die Wählerinnen und Wähler bereits im Februar die Chance, nach den verlorenen Jahren mit der zerstrittenen Ampel-Regierung für einen Politikwechsel zu stimmen. Auch in Sachfragen haben wir Erfolge erzielen können: Nur auf unseren hartnäckigen Druck hin hat die Bundesinnenministerin bundesweite Grenzkontrollen angeordnet. Diese Kontrollen bleiben zwar hinter unseren Forderungen zur Begrenzung der irregulären Migration zurück, aber sie führen immerhin zu weniger illegalen Einreisen. Einen weiteren Erfolg erzielten wir in Karlsruhe mit Blick auf die Wahlrechtsreform. Die Richter stellten klar, dass die von der Ampel geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel verfassungswidrig ist. Kurz gesagt, wir konnten das Land vor einigen besonders krassen Fehlentwicklungen bewahren und wichtige Kurskorrekturen erreichen. Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Welche Akzente will Ihre Fraktion bis dahin noch setzen? Selbstverständlich werden wir uns den Vorhaben nicht verschließen, die im Interesse unseres Landes sind und die keinen Aufschub dulden. Dazu gehört beispielsweise die Verlängerung von Mandaten der Bundeswehr und die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts. Darüber hinaus werden wir die verbleibende Zeit dieser Wahlperiode nutzen, um für unsere Vorstellung zur Zukunft des Landes zu werben. Dazu zählen insbesondere unsere Pläne zur Einführung einer Aktivrente sowie einer Frühstart-Rente, die Einführung einer neuen Grundsicherung anstatt des gescheiterten „Bürgergelds“ sowie eine steuerliche Entlastung der arbeitenden Mitte der Gesellschaft. Was halten Sie persönlich für die größten Herausforderungen im kommenden Jahr? Wir werden auch weiterhin unsere Freiheit nach außen und nach innen verteidigen müssen. Und wir müssen dringend herauskommen aus der strukturellen Wachstumsschwäche unserer Volkswirtschaft. Mit Leistungsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit wollen wir als Union aus CDU und CSU eine Politikwende auch in der Wirtschaftspolitik. (hau/23.12.2024)
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Rolf Mützenich: Mit stabiler Regierung große Heraus­forderungen bewältigen (Mon, 23 Dec 2024)
Aus Sicht des Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Dr. Rolf Mützenich, ist es der Ampel-Koalition im Jahr 2024 gelungen, trotz allem Streit, „der zumindest teilweise von der FDP mit dem Ziel geführt wurde, das gemeinsame Regierungsbündnis zu zerstören“, wichtige Reformen umzusetzen. Mützenich benennt im Interview die Krankenhausreform, die Erhöhung der BAföG-Sätze und das Vorankommen beim gemeinsamen europäischen Asylsystem. Mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl kündigt Mützenich an, alles dafür zu tun, „dass die SPD mit Olaf Scholz als Bundeskanzler, der Deutschland mit seiner großen Erfahrung klug und besonnen durch die schweren Krisen der vergangenen Jahre geführt hat, erneut zur stärksten politischen Kraft wird“. Das Interview im Wortlaut: Herr Dr. Mützenich, was waren aus Ihrer Sicht die wichtigsten Erfolge der SPD-Fraktion im Jahr 2024? Das Jahr 2024 war in der öffentlichen Wahrnehmung leider von viel Streit in der ehemaligen Koalition geprägt, der zumindest teilweise von der FDP mit dem Ziel geführt wurde, das gemeinsame Regierungsbündnis zu zerstören. Trotzdem hat die Koalition wichtige Reformen umsetzen können wie etwa die Krankenhausreform, mit der wir künftig die flächendeckende medizinische Versorgung in guter Qualität sichern, oder die Erhöhung der BAföG-Sätze. Auch auf europäischer Ebene sind wir mit dem gemeinsamen europäischen Asylsystem (GEAS) endlich ein gutes Stück vorangekommen bei einer gerechten Verteilung der Migranten. Besonders herausfordernd war natürlich weiterhin der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die SPD-Fraktion stand dabei fest an der Seite des Bundeskanzlers, der neben der massiven wirtschaftlichen, humanitären und auch militärischen Unterstützung der Ukraine intensiv auf diplomatischer Ebene nach Wegen gesucht hat, den Krieg im Sinne der Ukraine endlich zu beenden. Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Welche Akzente will Ihre Fraktion bis dahin noch setzen? Obwohl die beiden Koalitionspartner SPD und Grüne derzeit keine Mehrheit im Bundestag haben, wollen wir weiterhin ernsthaft und lösungsorientiert unseren Job machen. Dabei geht es um so wichtige Dinge wie die Erhöhung des Kindergeldes und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch einen Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Das bedeutet für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich mehr Geld in der Tasche. Auch das Deutschlandticket soll erhalten bleiben. Für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der Wirtschaft wollen wir noch durch eine schnelle Senkung von Energiekosten sorgen. Für all dies brauchen wir natürlich Mehrheiten im Bundestag. Deswegen setzt die SPD-Fraktion auf die Vernunft bei den demokratischen Fraktionen, damit wir im Interesse der Menschen jetzt noch gute Entscheidungen treffen. Was halten Sie persönlich für die größten Herausforderungen im kommenden Jahr? Für das nächste Jahr steht zunächst natürlich die vorgezogene Bundestagswahl im Vordergrund. Ich werde alles dafür tun, dass die SPD mit Olaf Scholz als Bundeskanzler, der Deutschland mit seiner großen Erfahrung klug und besonnen durch die schweren Krisen der vergangenen Jahre geführt hat, erneut zur stärksten politischen Kraft wird. Wichtig wird es anschließend, mit einer stabilen Regierung die großen Herausforderungen anzunehmen und zu bewältigen. Entscheidend wird dabei sein, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien die Gewissheit haben, sicher und gerecht ihr Leben gestalten zu können. Dafür will ich mit all meinen Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion kämpfen. (hau/23.12.2024)
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Alice Weidel: Es braucht in nahezu allen Politikfeldern einen Paradigmenwechsel (Mon, 23 Dec 2024)
Das Jahr 2024 war aus Sicht der AfD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel „ein Jahr der erfolgreichen Oppositionsarbeit im Bundestag“. Das vorzeitige Ende der Ampel, „deren ruinöser Transformations-Agenda sich die AfD wie keine andere Fraktion mit aller Kraft entgegengestemmt hat“, sei ein Befreiungsschlag für das krisengeschüttelte Land gewesen, sagt Weidel im Interview. Die größte Herausforderung 2025 werde es sein, „die desaströsen Folgen von 16 Jahren Merkel- und drei Jahren Ampel-Regierung abzufedern“. Es brauche in nahezu allen Politikfeldern einen Paradigmenwechsel, findet die Fraktionsvorsitzende. Die AfD-Fraktion sei bereit für Regierungsverantwortung – und werde sich mit aller Kraft für den Frieden in Europa einsetzen, kündigt sie an. Das Interview im Wortlaut: Frau Weidel, was waren aus Ihrer Sicht die wichtigsten Erfolge der AfD-Fraktion im Jahr 2024? 2024 war ein Jahr der erfolgreichen Oppositionsarbeit im Bundestag. Ein Befreiungsschlag für unser krisengeschütteltes Land war das vorzeitige Ende der Ampel, deren ruinöser Transformations-Agenda sich die AfD wie keine andere Fraktion mit aller Kraft entgegengestemmt hat. Mit zahlreichen Anträgen und Initiativen hat sich die AfD-Fraktion ideologischen Irrwegen wie beim Selbstbestimmungsgesetz, der Verschleuderung der Staatsbürgerschaft und den Zensur- und Überwachungsgesetzen der Ampel entgegengestellt. Wir haben die unkontrollierte Migration ins Zentrum der parlamentarischen Debatte gerückt und die übrigen Fraktionen durch Anträge zur Verschärfung der Asylgesetze und zur Einführung von Sachleistungen für Asylbewerber in Zugzwang gebracht. Auch in der Steuerpolitik haben wir mit unseren Forderungen nach der Abschaffung der CO2-Bepreisung und der Senkung der Abgaben- und Steuerlast entscheidende Themen gesetzt. Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Welche Akzente will Ihre Fraktion bis dahin noch setzen? Inmitten der schweren Krise unseres Landes haben die dafür verantwortlichen Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Union nach dem Aus der Ampel aus parteipolitischem Kalkül ihre Arbeit eingestellt und den Bundestagsbetrieb lahmgelegt. Obwohl von der Migrations- bis hin zur Wirtschaftskrise dringende Entscheidungen gefällt werden müssten, missachtet diese Hinterzimmerkoalition parlamentarische Spielregeln und bringt die AfD-Fraktion um ihre Mitwirkungsrechte. Mit ihrer Blockade verhindern insbesondere Union und FDP trotz neuer Mehrheitsoptionen im Parlament wichtige politische Weichenstellungen noch in dieser Legislatur. Durch diesen Missbrauch der Geschäftsordnung wird unsere parlamentarische Demokratie beschädigt. Die Bürger haben angesichts des dramatischen Zustandes unseres Landes ein Recht darauf, dass der Bundestag bis zur Konstituierung eines neuen Parlamentes seine Arbeit macht. Hierfür wird sich die AfD-Fraktion mit aller Kraft einsetzen und weiter versuchen, parlamentarische Initiativen auf den Weg zu bringen. Was halten Sie persönlich für die größten Herausforderungen im kommenden Jahr? Die größte Herausforderung 2025 ist es, die desaströsen Folgen von 16 Jahren Merkel- und drei Jahren Ampel-Regierung abzufedern. Deutschland befindet sich in einer tiefgreifenden Staatskrise. Durch die künstliche Verknappung und Verteuerung von Energie haben Union und Ampel ohne Not die wirtschaftliche Basis Deutschlands zerstört – es drohen Deindustrialisierung sowie massenhafter Arbeitsplatz- und Wohlstandsverlust. Der politisch gewollte Kontrollverzicht in der Migrationspolitik seit 2015 bedroht nicht nur unsere sozialen Sicherungssysteme, auch die innere Sicherheit, der gesellschaftliche Frieden und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen erodieren zusehends. Wir brauchen in nahezu allen Politikfeldern einen Paradigmenwechsel. Auch die neue AfD-Fraktion wird als demokratisches Korrektiv Fehlentwicklungen anprangern, Alternativen aufzeigen und all den Bürgern eine Stimme geben, die mit der herrschenden Politik und ihren dramatischen Auswirkungen auf unser Land nicht einverstanden sind. Immer mehr Bürger erkennen, dass es für einen grundlegenden Politikwechsel keine Alternative zur AfD gibt. Die AfD-Fraktion ist bereit für Regierungsverantwortung – und wird sich mit aller Kraft für den Frieden in Europa einsetzen! (hau/23.12.2024)
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Christian Dürr: Ohne FDP gäbe es die Schulden­bremse nicht mehr (Mon, 23 Dec 2024)
Das Festhalten an der Schuldenbremse und den Kurswechsel in der Migrationspolitik verbucht der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr als Erfolge seiner Fraktion im ablaufenden Jahr 2024. „Wir haben die Schuldenbremse wieder eingehalten und das Land damit ein Stück weiter zurück auf den Pfad der soliden Haushaltsführung gebracht“, sagt Dürr im Interview. Im kommenden Jahr sieht er Deutschland an einem Wendepunkt: „Machen wir weiter wie bisher oder gelingt uns eine echte Reformpolitik? Das ist die aus meiner Sicht größte Herausforderung, der wir uns stellen müssen“, sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion. Das Interview im Wortlaut: Herr Dürr, was waren aus Ihrer Sicht die wichtigsten Erfolge der FDP-Fraktion im Jahr 2024? Wir haben in diesem Jahr vieles umsetzen können, aber ich will zwei Punkte herausgreifen. Wir haben die Schuldenbremse wieder eingehalten und das Land damit ein Stück weiter zurück auf den Pfad der soliden Haushaltsführung gebracht. Das ist besonders für junge Menschen wichtig, denn die Schuldenbremse schützt den Wohlstand künftiger Generationen und zwingt uns als Politiker zur mutigen Prioritätensetzung. Schon heute sind die Zinslasten durch unsere Staatsverschuldung enorm hoch. Ohne die FDP-Fraktion würde es die Schuldenbremse vermutlich nicht mehr geben. Zudem ist uns in diesem Jahr ein Kurswechsel in der Migrationspolitik gelungen. Nach dem fürchterlichen Anschlag von Solingen haben wir auf Druck unseres ehemaligen Bundesjustizministers Marco Buschmann echte Reformen vorgenommen, um die irreguläre Migration zu bekämpfen und schnellere Rückführungen zu ermöglichen. Das ist ein großer Erfolg, denn die Menschen in Deutschland erwarten zu Recht, dass wir für mehr Ordnung und Kontrolle sorgen. Zugleich muss man anerkennen, wenn die Gemeinsamkeiten in einer Regierungskoalition aufgebraucht sind. Insbesondere in der Finanz- und Wirtschaftspolitik sind wir im letzten halben Jahr nicht mehr vorangekommen, aus Fortschritt ist Stillstand geworden. Deshalb war es richtig, den Weg freizumachen für Neuwahlen. Unser Land benötigt dringend einen echten wirtschaftlichen Aufbruch. Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Welche Akzente will Ihre Fraktion bis dahin noch setzen? Deutschland steht am 23. Februar vor einer Richtungsentscheidung. Wir gehen jetzt in einen Bundestagswahlkampf, in dem es um die wirtschaftliche Zukunft des Landes geht. Seit über zehn Jahren fallen wir in unserer Wettbewerbsfähigkeit zurück, seit 2017 sind wir in einer Industrierezession. Viele Menschen sorgen sich um ihre Jobs, in der Automobilindustrie brechen zurzeit Tausende Arbeitsplätze weg. Wir brauchen einen grundlegenden Richtungswechsel in der Wirtschaftspolitik, weg von Regulierung und hin zu mehr Marktwirtschaft. Deutschland braucht endlich eine echte Wirtschaftswende, damit nicht noch mehr Jobs verloren gehen und Unternehmen wieder gerne in Deutschland investieren wollen. Das wird der Fokus unserer Fraktion in den nächsten Monaten sein. Angesichts der großen internationalen Herausforderungen muss uns immer bewusst sein, dass unsere wirtschaftliche Stärke auch unsere geopolitische Stärke ist. Was halten Sie persönlich für die größten Herausforderungen im kommenden Jahr? Vor uns liegt ein Jahr, wenn nicht sogar eine ganze Wahlperiode, in der viele richtungsweisende Entscheidungen für unser Land getroffen werden müssen. Wir stehen jetzt an einem Wendepunkt: Machen wir weiter wie bisher oder gelingt uns eine echte Reformpolitik? Das ist die aus meiner Sicht größte Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Große Reformen kosten Kraft, aber wir als Freie Demokraten sind bereit, diese Kraft aufzubringen. (hau/23.12.2024)
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Aussprache über Einflussnahme der Verfassungsschutzämter (Fri, 20 Dec 2024)
Der von Beatrix von Storch (AfD) erhobene Vorwurf, der „sogenannte“ Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form schütze nicht die Demokratie, sondern sei eine Gefahr für die Demokratie, ist von Rednerinnen und Rednern aller anderen Fraktionen deutlich zurückgewiesen worden. Bei einer von ihrer Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mögliche Einflussnahme der Präsidenten der Verfassungsschutzämter verhindern – Ereignisse in Thüringen ernst nehmen“ am Freitag, 20. Dezember 2024, bezog sich die AfD-Abgeordnete insbesondere auf das Agieren des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sowie des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen, Stephan Kramer. AfD kritisiert „persönlichen Kreuzzug“ Haldenwang habe nach seiner Einsetzung durch die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) den „Kampfauftrag“ bekommen, die AfD zu diffamieren, zu ächten, auszugrenzen „und ihre Wahlergebnisse zu drücken“, sagte Storch. Dies habe Haldenwang sogar zugegeben, in dem er gesagt habe, es sei „nicht allein der Verfassungsschutz dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken“. Haldenwang, so die AfD-Abgeordnete weiter, dürfe nun „für seine treuen Dienste“ für die CDU für den Bundestag kandidieren. Der Thüringer Verfassungschef Kramer wiederum stehe für einen „obsessiven, persönlichen Kreuzzug gegen die AfD“. Aktuell werde gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er einem Mitarbeiter seiner Behörden mit körperlicher Gewalt gedroht habe, sagte Storch. SPD: AfD will Amtsträger verächtlich machen Die AfD versuche mit falschen Vorwürfen und absurden Unterstellungen „staatliche Institutionen und ihre Amtsträger verächtlich zu machen“, entgegnete Carmen Wegge (SPD). „Damit möchte sie das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen und unseren demokratisch verfassten Staat immer weiter aushöhlen“, befand die SPD-Abgeordnete. Die AfD habe Angst vor dem Verfassungsschutz, weil dieser herausgefunden habe, dass die AfD voll mit Rechtsradikalen, Verschwörungstheoretikern, Rassisten, Menschenfeinden, Chauvinisten, Putin-Jüngern und Verfassungsfeinden sei. Daher wolle sie dessen Glaubwürdigkeit erschüttern. Wegge betonte, der Verfassungsschutz sei „politisch neutral“. Seine Arbeit werde nach strengen Maßgaben kontrolliert. Im Übrigen sei es auch seine Aufgabe, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wo und von wem Bedrohungen für die Demokratie ausgingen. Union: Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) machte deutlich: „Der Verfassungsschutz ist fester und unverzichtbarer Bestandteil einer wehrhaften Demokratie.“ Er sammle und bewerte Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Zudem informiere er die Öffentlichkeit über seine Beobachtungen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterstehe zudem einer gerichtlichen wie auch parlamentarischen Kontrolle. „Das alles dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, sagte Hoppenstedt. Es sei klar, dass es die AfD störe, wenn sich der Verfassungsschutz mit ihr befasst. Er müsse dies aber tun, so der Unionsabgeordnete, der beispielhaft auf die Aktivitäten der ehemaligen AfD-Abgeordneten Dr. Birgit Malsack-Winkemann verwies, die derzeit vor Gericht stehe, „weil sie Mitglied einer terroristischen Vereinigung sein soll“. Grüne: AfD ist eine Gefahr für die Demokratie Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) befand, es brauche den Verfassungsschutz gar nicht, „um zu erkennen, dass die AfD eine Gefahr für die Demokratie ist“. Eckert führte Beispiele von AfD-Kommunal- und Landespolitikern aus Bayern auf, die durch Journalisten öffentlich gemacht worden seien. So sei etwa der Landtagsabgeordnete Daniel Halemba, der in Gästebüchern mit „Sieg Heil“ unterschreibe, von seiner Fraktion als Landtagsvizepräsident vorgeschlagen worden. Schaue man auf solche Fälle, könne jeder sehen, was für ein problematisches Verhältnis die AfD „zu unserer Verfassung und unseren Werten in Deutschland hat“, sagte Eckert. Diese Verfassungsfeindlichkeit ziehe sich durch die gesamte Partei. FDP: Verfassungsschutz ist an Recht und Gesetz gebunden Benjamin Strasser (FDP) ging auf die Personalie Kramer ein. Der Vorwurf, der Verfassungsschutzpräsident von Thüringen habe ein Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD unterdrückt und dem Verfasser körperliche Gewalt angedroht, sei hart, befand Strasser. In einem Rechtsstaat gebe es dazu aber Verfahren. Daher werde die Dienstaufsichtsbehörde, das Thüringer Innenministerium, in einem Disziplinarverfahren aufklären, „ob etwas an den Vorwürfen dran ist, oder nicht“. Wenn es so ist, müsse dies auch Konsequenzen haben, befand der FDP-Abgeordnete. Anders als von der AfD behauptet sei der Verfassungsschutz aber nicht politisch gelenkt. Er sei vielmehr an Recht und Gesetz gebunden. Im Übrigen könne sich die AfD – anders als etwa in der früheren DDR oder in Russland – gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall juristisch wehren. Das habe die Partei auch getan, sei aber vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert, sagte Strasser. (hau/20.12.2024)
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Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche (Fri, 20 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, erstmals einen Gesetzentwurf „zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche“ (20/14243) debattiert, den die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht haben. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf von SPD und Grünen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern verbessern. In ihrem Gesetzentwurf geht es um Änderungen am Postgesetz. Im jetzigen Postgesetz ist vorgesehen, dass Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm von zwei Personen zugestellt werden müssen, es sei denn, einer einzelnen Person wird für die Zustellung ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. „Die Kriterien für die Eignung technischer Hilfsmittel hätten in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt werden müssen“, schreiben die Abgeordneten. Durch den Gesetzentwurf sollen die Vorgaben zur Zustellung von schweren Paketen konkretisiert und vereinfacht werden. Die grundsätzliche Pflicht, schwere Pakete durch zwei Personen zustellen zu lassen, soll erhalten bleiben. „Sie greift ab einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm und gilt ohne Ausnahmen. Damit wird das Maximalgewicht für Pakete in der Einzelzustellung von 31,5 Kilogramm auf 23 Kilogramm abgesenkt“, heißt es im Entwurf. (vom/20.12.2024)
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Antrag gegen Erwerb der Staatsbürgerschaft bei vorübergehendem Schutz (Fri, 20 Dec 2024)
Die AfD-Fraktion will den „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei vorübergehendem Schutz ausschließen“ (20/14239). Einen so betitelten Antrag hat der Bundestag am Freitag, 20. Dezember 2024, erstmals debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Inneres und Heimat. Die AfD-Fraktion wollte über ihren Antrag direkt abstimmen lassen, konnte sich damit aber nicht gegen die übrigen Fraktionen und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW durchsetzen. Antrag der AfD Die Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend abzuändern, dass erst ab Erwerb des unbefristeten Aufenthaltsrechts die zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit notwendige Aufenthaltsdauer berücksichtigt wird. Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf drei Jahre nach Paragraf 10 Absatz 3 des Staatsanghörigkeitsgesetzes solle künftig ausgeschlossen werden. Eine Verkürzung der für die Einbürgerung notwendigen Aufenthaltszeit auf nur drei Jahre auch für Personen, welche über keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen, ist aus Sicht der AfD nicht hinnehmbar. Ein faktischer Aufenthalt und der damit verbundene Status könne nicht ursächlich sein für ein Aufenthaltsrecht, welches die deutsche Staatsangehörigkeit mitbegründet, denn der Aufenthalt werde nur gewährt, weil das europäische Migrationsrecht nicht funktioniere und die Dublin-III-Verordnung eine Zuständigkeit der Mitgliedsländer begründe, in der Migranten „stranden“, weil andere Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen wie Registrierung und Durchführung von Asylverfahren verweigerten. Gleichzeitig würden diejenigen Mitgliedstaaten begünstigt, die sich ihrer Verantwortung durch Weiterschieben oder fehlendem Mitwirken an Rücküberstellungen entziehen, schreibt die Fraktion.(hau/20.12.2024)
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Novelle des Tierhaltungskenn­zeichnungsgesetzes beraten (Fri, 20 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, einen Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (20/14034) erstmals debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Gesetzentwurf von SPD und Grünen Die Tierhaltungskennzeichnung soll auf die Außer-Haus-Verpflegung und auf weitere Schweinefleischprodukte ausgeweitet werden. Darauf zielt der Gesetzentwurf der beiden Fraktionen ab. In der Außer-Haus-Verpflegung gebe es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen, heißt es in dem Entwurf. Insbesondere gebe es in diesem Bereich keine verpflichtende Kennzeichnung. Um auch in diesem Bereich dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Information und Transparenz nachzukommen, soll mit dem Gesetz die Tierhaltungskennzeichnung auf diesen Bereich ausgeweitet werden. „Der Endverbraucher kann sodann durch die Einführung der verbindlichen Kennzeichnung in die Außer-Haus-Verpflegung beispielsweise im Restaurant, in Kantinen oder am Imbiss eine informierte Kaufentscheidung hinsichtlich der Haltungsbedingungen der Tiere, von denen das Lebensmittel stammt, treffen“, schreiben die Abgeordneten. Um die Sichtbarkeit der Tierhaltungskennzeichnung zu erhöhen, soll sie ihren Vorstellungen nach außerdem auf weitere Lebensmittel, die vom Schwein stammen, ausgedehnt werden. (hau/20.12.2024)
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Persönliche europäische digitale Brieftasche (Fri, 20 Dec 2024)
„Digitale Zeitenwende für Deutschland mit der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung einleiten“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/13735), den der Bundestag am Freitag, 20. Dezember 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales. Antrag der CDU/CSU Wie die Abgeordneten in dem Antrag ausführen, wird mit eIDAS 2.0 „eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet“ geschaffen. Sie solle Bürger und Unternehmen befähigen, sich im digitalen Raum sowohl ausweisen als auch eine Vielzahl von Nachweisen digital sicher aufbewahren zu können. Wichtigstes Element der „eIDAS 2.0“-Verordung sei die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, jedem Bürger und Unternehmen des eigenen Landes eine EUDI-Wallet zur Verfügung zu stellen, die auf dem Smartphone gespeichert werden kann. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, ein Zertifizierungsschema für die EUDI-Wallets einzurichten, das mit Zertifizierungsschemata in anderen europäischen Mitgliedsstaaten kompatibel ist. Auch soll sie nach dem Willen der Fraktion bei der Registermodernisierung sowie bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene die Kompatibilität mit der EUDI-Wallet sicherstellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, bei der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung beziehungsweise der Einführung der EUDI-Wallet eine umfassende barrierefreie Nutzbarkeit für die Bürger sicherzustellen. (hau/sto/20.12.2024)
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Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes beraten (Fri, 20 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, erstmals einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes“ (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz, 20/14255) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung. Gesetzentwurf der FDP Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Gesetzentwurf eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Eine Modernisierung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sei überfällig. Eine flexible Einteilung der Arbeitszeit sei immer öfter der Standardfall, wobei sich die Ziele und Wünsche von Beschäftigten und Unternehmen regelmäßig ergänzten. Dennoch orientiere sich das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seinen wesentlichen Vorgaben immer noch an einer Vergangenheit, in der mobiles, digitalisiertes Arbeiten weitgehend unbekannt war, schreibt die Fraktion zur Begründung. Konkret sollen im deutschen Arbeitszeitgesetz neue Abweichungsmöglichkeiten per Tarifvertrag oder durch eine auf Grund eines Tarifvertrags getroffene Betriebs- oder Dienstvereinbarung geschaffen werden. So würden neue Freiräume für die Einteilung der Arbeitszeit, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) auch vorsehe, entstehen, argumentieren die Abgeordneten. „Die Zustimmung der Tarifpartner sichert sowohl den Schutz der Beschäftigten ab und ermöglicht die Berücksichtigung unternehmerischer Ziele. Zudem operationalisiert diese Regelung das unverbrüchliche Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen, indem mobile Arbeit zur Emissionsreduzierung beiträgt, ohne die Lebensplanung der Menschen oder die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit der Unternehmen einzuengen“, heißt es in dem Entwurf weiter. (hau/che/20.12.2024)
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Patrick Graichen: Laufzeitverlängerung ergebnisoffen geprüft (Fri, 20 Dec 2024)
Eine mögliche Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke im Jahr 2022 sei im Wirtschaftsministerium ergebnisoffen geprüft worden. Dies erklärte Dr. Patrick Graichen, ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, am Donnerstag, 19. Dezember 2024, bei seiner Vernehmung im 2. Untersuchungsausschuss, der die Umstände des Atomausstiegs aufklärt. "Laufzeiten-Verlängerung eine von mehreren Optionen" Sein Leitmotiv sei gewesen, die Versorgungssicherheit mit Gas, Öl und Strom in Deutschland zu gewährleisten, erklärte Graichen. Auf die Frage, ob die zu ergreifenden Maßnahmen ergebnisoffen geprüft worden seien, sagte Graichen: „Eindeutig ja.“ Zentraler Punkt sei gewesen, alle Optionen zu prüfen. Die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sei eine von mehreren Optionen gewesen. Wenn es notwendig gewesen wäre, „tun wir das. Das war die klare Botschaft“, sagte Graichen. Er erinnerte aber daran, dass die Betreiber der Kernkraftwerke erklärt hätten, dass es durch eine Laufzeitverlängerung bis zum Frühjahr keine zusätzlichen Strommengen geben werde. Das Ergebnis der Beratungen sei daher gewesen, dass der Bedarf mit Kohlekraftwerken gedeckt werden könne. "Die wollen das nicht" Graichen hatte im Laufe der Diskussion um die Laufzeitverlängerung einen kritischen Vermerk des Kraftwerksbetreibers RWE als „Anmerkungen der Betreiber“ per Mail mit dem Hinweis an Umweltstaatssekretär Stefan Tidow geschickt mit der Anmerkung: „Die wollen das nicht.“ Zudem habe er angemerkt, so etwas brauche man auch von der Atomaufsicht. Auf Fragen, wie das mit der von Minister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) angekündigten ergebnisoffenen Prüfung der Laufzeitverlängerung zusammenpasse, sagte Graichen, ihm sei es dabei um eine Anmerkung der Atomaufsicht gegangen. Zentrale Frage für ihn sei gewesen, ob es durch eine Laufzeitverlängerung einen Nutzen für die Energiesicherheit gebe. Tidow erklärte bei seiner Vernehmung zu Graichens Mail, damit sei kein Ergebnis vorweggenommen worden. Er habe die Mail so verstanden, dass Graichen die Anmerkungen der Betreiber zur Kenntnis gegeben habe. "Es ging um die Versorgungssicherheit" Weiterhin spielte in der Vernehmung ein Auftrag von Graichens Büroleiterin an Abteilungsleiter Dr. Volker Oschmann eine Rolle. Danach sollte Oschmann einen Vermerk schreiben, wie man die Versorgungssicherheit auch ohne Kernkraftwerke sicherstellen könne. Das klinge nicht nach ergebnisoffener Prüfung ohne Denkverbote, stellte der Ausschussvorsitzende Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) fest. Graichen sagte dazu, es sei darum gegangen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es hätten sich alle mit Atomkraftwerken befasst, aber es gebe viele Möglichkeiten wie die Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken, mehr Nord-Süd-Stromleitungen und die Wiederinbetriebnahme von Biogasanlagen. Der Auftrag an Oschmann sei nicht als Verengung, sondern als Erweiterung des Auftrags insgesamt zu verstehen. "Erhebliche Risiken bei längeren Laufzeiten" Graichen sagte aber auch, eine Verlängerung der Laufzeiten wäre mit erheblichen Risiken verbunden gewesen. Die periodischen Sicherheitsüberprüfungen der Anlagen hätten nachgeholt werden müssen, und der Bund hätte als Quasi-Eigner der Kernkraftwerke auftreten müssen, weil die Kernkraftbetreiber von der früheren Aufgabenteilung nichts mehr hätten wissen wollen. Beim Thema Kohlekraftwerke hätte man erheblich einfacher agieren können. Es sei möglich gewesen, zehn Gigawatt Leistung durch die Reaktivierung von Kohlekraftwerken wiederzugewinnen. Der damalige Kenntnisstand sei gewesen, dass es durch eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke keine zusätzliche Kilowattstunde Strom geben werde. Auf Fragen nach seiner eigenen Haltung zur Kernkraft sagte Graichen, die Atomkraft habe Chancen und Risiken. Das Risiko eines GAU sei nicht vollständig auszuschließen. Deshalb habe er immer das Ziel verfolgt, eine Energieversorgung ohne Atomkraft klimafreundlich herzustellen. Reiter: Energieangebot hätte ausgebaut werden müssen Dass es in der Bundesregierung auch andere Positionen zur Nutzung der Kernenergie gab, verdeutlichte Dr. Wolf Heinrich Reiter, ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Nach seiner Ansicht hätte das Energieangebot mit jeder zur Verfügung stehenden Möglichkeit ausgebaut werden müssen. Außerdem hätte der Gasverbrauch gesenkt werden müssen, um die Speicher zu füllen und damit die Abhängigkeit von Russland zu verringern. Diese Ziele wären nach Ansicht von Reiter mit einem Weiterlaufen der Kernkraftwerke erreichbar gewesen. Außerdem hätten das Weiterlaufen der Kernkraftwerke und die Reaktivierung bereits stillgelegter Kernkraftwerke zu einer Senkung der Strom- und Gaspreise geführt. Wenn Gas preiswerter geworden wäre, wäre auch das Auffüllen der Speicher nicht mehr so teuer geworden. Aus diesen Gründen sei das Bundesministerium der Finanzen dafür eingetreten, die letzten drei deutschen Kernkraftwerke weiterlaufen zu lassen und zwei weitere, bereits stillgelegte Kraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen. Auftrag des Untersuchungsausschusses Der Untersuchungsausschuss wurde am 4. Juli 2024 vom Bundestag eingesetzt und befasst sich mit den staatlichen Entscheidungsprozessen zur Anpassung der nationalen Energieversorgung an die durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine veränderte Versorgungslage. Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild von den Entscheidungsprozessen sowie deren Kommunikation an den Bundestag und an die Öffentlichkeit zu verschaffen. Dies gilt vor allem für die Entscheidungen über einen möglichen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke. Es soll untersucht werden, welche Informationen den Entscheidungen zugrunde gelegt wurden, welche nationalen und internationalen Stellen in die Entscheidungsprozesse einbezogen wurden und ob die Einbeziehung weiterer Informationen oder Stellen sachgerecht gewesen wäre. (hle/20.12.2024)
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Antrag fordert Stopp der illegalen Migration (Fri, 20 Dec 2024)
Auch am letzten Sitzungstag des Bundestages in diesem Jahr ist es am Freitag, 20. Dezember 2024, im Parlament zu einer scharfen Kontroverse über die Migrationspolitik der Bundesregierung gekommen. Grundlage der Debatte war die erste Beratung eines CDU/CSU-Antrags mit dem Titel „Politikwechsel für Deutschland – Illegale Migration stoppen, humanitäre Verantwortung erfüllen“ (20/14253). Darin verlangt die Fraktion, „umgehend Maßnahmen für einen Stopp der illegalen Migration, für die Wahrnehmung unserer humanitären Verantwortung und für bessere Integration zu ergreifen“. Die Vorlage wurde nach der Aussprache an die Ausschüsse überwiesen wurde, wobei der Innenausschuss die Federführung übernimmt. Antrag der Unionsfraktion In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion, auch solche Personen an den Binnengrenzen zurückzuweisen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat stellen können, aus dem sie einreisen wollen. Ergänzend sollen dem Antrag zufolge die Voraussetzungen für Asylverfahren in Nicht-EU-Staaten geschaffen werden. Daneben fordert die Fraktion weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung. Danach sollen der europäische Außengrenzschutz verbessert, Abschiebungs- und Gewahrsamsregeln für ausreisepflichtige Personen verschärft, der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt und alle freiwilligen Aufnahmeprogramme beendet werden. Zu den weiteren Forderungen des Antrags gehört unter anderem, die „Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen“ und „Integration verbindlicher zu gestalten“. CDU/CSU: Deutschland in schwerer Migrationskrise In der Debatte warb Andrea Lindholz (CDU/CSU) für eine Kurswende in der Zuwanderungspolitik, nachdem die „Ampel“ bei der Reduzierung irregulärer Migration „krachend gescheitert“ sei. Die Zuwanderungspolitik der "Ampel"-Koalition sei "verheerend" für Deutschland, das sich seit mehr als zwei Jahren in einer "schweren Migrationskrise" befinde. SPD wirft der Union Populismus vor Sebastian Hartmann (SPD) kritisierte im Gegenzug, dass im Unionsantrag „Ausgrenzung, Abgrenzung, Abschottung“ und Symbolpolitik zu finden seien. Keiner der darin enthaltenen Vorschläge habe "irgendeine direkte Auswirkung auf unser Zusammenleben – außer Spaltung, außer den Populismus voranzutreiben". FDP: Mitten in der Kehrtwende der Migrationspolitik Stephan Thomae (FDP) sagte, die von der Union geforderte Kehrtwende in der Migrationspolitik sei bereits zu Ampel-Zeiten eingeleitet worden. Man stehe daher nicht am Anfang einer solchen Kehrtwende, sondern befinde sich "mittendrin". Seit 2021 sei "sehr, sehr vieles geschehen, um Migration besser zu steuern, besser zu kontrollieren und zu begrenzen". Grüne: Union will ein Land ohne Einwanderung Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der CDU/CSU vor, trotz Arbeitskräftemangels ein „Land ohne Einwanderung“ zu wollen. Statt der "notwendigen Steuerung von Migration" fordere die Union Begrenzung und Abschottung, wolle Geflüchteten den Zugang zum Asylrecht in Deutschland verwehren und die Grenzen schließen. AfD: Union will ihre Forderungen nicht durchsetzen Dr. Gottfried Curio (AfD) monierte demgegenüber, die „Merz-Union“ habe gar nicht vor, "auch nur irgendeine ihrer zur Schau getragenen Forderungen realistischerweise durchzusetzen". Vielmehr habe sie sich von vornherein auf SPD oder Grüne als künftigen Partner festgelegt, um die AfD weiter auszugrenzen. (sto/20.12.2024)
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Fortsetzung des Deutschlandtickets beschlossen (Fri, 20 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, den Entwurf der Bundesregierung für ein zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (20/12773, 20/13168, 20/13328 Nr. 14) angenommen. Für die vom Ausschuss für Digitales und Verkehr geänderte Fassung (20/14304) votierten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Dazu hatte den Abgeordneten außerdem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/14307) vorgelegen. Erstmals beraten wurden Gesetzentwürfe zur Änderung des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (20/14237), den die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht haben, sowie "zur Änderung der Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Allgemeinen Eisenbahngesetzes" (20/14256), den die FDP-Fraktion vorgelegt hat. Beide Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Digitales und Verkehr überwiesen. Änderung des Regionalisierungsgesetzes Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geregelt ist. Mit ihrem Gesetzentwurf (20/12773) soll der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 zur Finanzierung des Deutschlandtickets umgesetzt werden. Zudem ist darin eine „haushaltskonsolidierende Maßnahme“ enthalten: Ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro soll dem Entwurf zufolge nicht im Jahr 2025 zur Auszahlung gebracht werden. Die Auszahlung soll erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 im Jahr 2026 erfolgen. Verwendung nicht verbrauchter Mittel im Folgejahr Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart soll der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. Die gemeinsame Abrechnung der Jahre 2023 bis 2025 soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermögliche den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe, heißt es. Die Neuregelung sieht zudem vor, dass es keine über den Betrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr in den Jahren 2023 bis 2025 hinausgehende Nachschusspflicht von Bund und Ländern gibt. Sofern der Betrag den gesetzten Rahmen von 9 Milliarden Euro (je 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern für die Jahre 2023, 2024 und 2025) überschreitet, müssten die Länder geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Zuschussbedarf ohne Rückgriff auf die nach Paragraf 5 Regionalisierungsgesetz zur Verfügung gestellten Mittel zu decken. „Dabei kommt auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets in Betracht“, wird deutlich gemacht. Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, „nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen“. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für im Preis reduzierte Deutschlandtickets für Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. „Diese Maßnahmen sind vom jeweiligen Land aus eigenen Landesmitteln zu finanzieren“, heißt es in dem Entwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme (20/13168) die Nachweispflicht, wonach ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro als "haushaltskonsolidierende Maßnahme" nicht im Jahr 2025 ausgezahlt werden soll, sondern erst 2026 nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025. Die geplante „Kreditgewährung“ sei nur hinnehmbar, so die Länderkammer, „wenn die vorbehaltlose Auszahlung der einbehaltenen Mittel im Jahr 2026 sichergestellt ist“. Die derzeitige Regelung eröffne jedoch Interpretationsspielraum, schreibt der Bundesrat. Sie könne auch dahingehend ausgelegt werden, dass die vollständige Auszahlung im Jahr 2026 nur bei rechtzeitiger und vollständiger Vorlage der abschließenden Verwendungsnachweise durch sämtliche Länder erfolgt und es andernfalls nicht zur Auszahlung kommt. „In diesem Fall würden den Ländern aber ihnen verfassungsgemäß zustehende Mittel vorenthalten werden“, heißt es in der Vorlage. In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung eine Prüfung an, „ob den Ländern bei der Nachweisführung Erleichterungen gewährt werden können“. Auch dem Ausschluss einer Nachschusspflicht des Bundes widersprechen die Länder und fordern, die tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile hälftig auszugleichen. Gegenäußerung der Bundesregierung Dem stimmt die Regierung nicht zu. Mit der Formulierung des Gesetzentwurfs sei eine ausdrückliche Regelung beabsichtigt, dass der Finanzierungsanteil des Bundes in den Jahren 2023 bis 2025 auf 1,5 Milliarden Euro jährlich begrenzt bleibt und keine Nachschusspflicht des Bundes besteht, heißt es in ihrer Gegenäußerung. Die mit dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 ebenfalls intendierte Begrenzung des Finanzierungsanteils der Länder kann aus Sicht der Bundesregierung jedoch nicht gesetzlich geregelt werden, „sondern kann nur über eine entsprechende Preisgestaltung des Tickets im Jahr 2025 ausgesteuert werden“. Strittige Finanzierung von Preissenkungen Das vorgesehene Verbot, eine Preissenkung von Deutschlandtickets auf Länderebene – zum Beispiel als Schülerticket zum Deutschlandticket – aus regulären Regionalisierungsmitteln finanzieren zu dürfen, wie im Gesetzentwurf festgeschrieben, kann aus Sicht des Bundesrates ebenfalls nicht hingenommen werden. Dies greife in die Länderhoheit ein, verringere zudem den Absatz und erhöhe so das Defizit des Deutschlandtickets zulasten von Bund und Ländern, schreibt die Länderkammer. Die Bundesregierung hält an der Regelung gleichwohl fest. Paragraf 9 Absatz 6 des Regionalisierungsgesetzes enthalte bereits die Regelung, dass weitergehende Tarifmaßnahmen der Länder in Verbindung mit dem Deutschlandticket nicht aus Regionalisierungsmitteln nach Paragraf 5 finanziert werden dürfen. Es handle sich insofern lediglich um eine Klarstellung. Betroffen sei unter anderem der zusätzliche Ausgleich für im Preis reduzierte Deutschlandtickets für Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. „Diese Maßnahmen sollten, sofern die Durchführung gewünscht ist, vom jeweiligen Land aus eigenen Landesmitteln finanziert werden“, schreibt die Bundesregierung. "Gesetzgebungsverfahren zügig abschließen" Den Wunsch des Bundesrates, das Gesetzgebungsverfahren zügig abzuschließen, teilt die Bundesregierung. Das Verfahren laufe und werde im Rahmen des Möglichen beschleunigt, heißt es in der Gegenäußerung. Zur Erwartung der Länderkammer, dass sich der Bund an einer auskömmlichen Finanzierung des Deutschlandtickets auch für den Zeitraum ab 2026 hälftig beteiligt und hierzu zeitnah ein erneutes Gesetzgebungsverfahren einleitet, schreibt die Regierung: Für eine längerfristige Finanzierung des Deutschlandtickets gebe es derzeit umfassende Vorarbeiten und Abstimmungen unter Einbezug der Länder und von Branchenvertretern als Grundlage für ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025. Gesetzentwurf von SPD und Grünen Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) erneut ändern. In ihrem Gesetzentwurf (20/14237) verweisen die Fraktionen darauf, dass Paragraf 23 des AEG Ende 2023 dahingehend geändert worden sei, dass eine Entwidmung von Bahngrundstücken, also eine Nutzung zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb, nur noch dann möglich ist, „wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“. Als überragendes öffentliches Interesse setze sich – auch ohne ein fortbestehendes Eisenbahnverkehrsinteresse – der Bahnbetriebszweck in der Abwägung regelmäßig gegenüber anderen Belangen durch, soweit diesen nicht zumindest ein gleichwertiger Rang zugesprochen werden könne, heißt es weiter. Dies sei grundsätzlich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa der Landesverteidigung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Freistellungsanforderungen drohten derzeit zahlreiche, insbesondere Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden zu scheitern, schreiben die Abgeordneten. Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses Vorgesehen ist daher ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Gleichzeitig soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet. Des Weiteren beinhalte der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, die es ermöglichen solle, Freistellungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Regelung am 29. Dezember 2023 beantragt worden waren, „nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu entscheiden“. Gesetzentwurf der FDP Die FDP-Fraktion nimmt in ihrem Gesetzentwurf „zur Änderung der Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)“ (20/14256) auf die Ende 2023 erfolgte Änderung des Paragrafen 23 des AEG Bezug, der die Freistellung von Bahnbetriebszwecken von Grundstücken (Entwidmung) regelt. Die Bahnbetriebszwecke würden seitdem als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert, heißt es in der Vorlage. Die Folge davon sei, dass eine Abwägung bei der Freistellung nur noch bei Maßnahmen stattfinden könne, die ebenfalls einem überragenden öffentlichen Interesse unterliegen. In der Konsequenz führe dies dazu, so die Abgeordneten, „dass eine Entwidmung für den Wohnungsbau nicht möglich ist, die Flächen aber gleichwohl für den Zubau an erneuerbaren Energien genutzt werden können, da diese ebenfalls im überragenden öffentlichen Interesse liegen“. Dieses gelte sogar für Anträge auf Freistellung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wurden. Wichtige Projekte der Stadtentwicklung und des Wohnungsbaus, wie das Stuttgarter Rosensteinviertel, seien mit dieser Regelung nicht mehr möglich, kritisiert die FDP-Fraktion. Ergänzung um weitere Abwägungsgründe Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Paragraf 23 des AEG um weitere Abwägungsgründe zu ergänzen, sodass nicht ausschließlich das überragende öffentliche Interesse eine Entwidmung von Flächen ermöglicht. Zu diesem Zweck müsse auch betrachtet werden, ob Gleisanlagen tatsächlich kurz-, mittel- oder langfristig prognostizierbar die Chance auf eine Reaktivierung haben. Sobald eine solche auch langfristig nicht in Aussicht gestellt werden könne, „muss das überragende öffentliche Interesse als Grund zum Erhalt des Betriebszwecks entfallen“, heißt es in dem Entwurf. Zugleich müsse eine Übergangsregelung für das geänderte Gesetz geschaffen werden, damit Anträge zur Freistellung nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage fortgeführt werden können. (hau/20.12.2024)
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Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen (Fri, 20 Dec 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/12784, 20/13167, 21/13328 Nr. 13) angenommen. Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/14245) votierten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen für den Entwurf. FDP, AfD und die Gruppe Die Linke enthielten sich der Stimme. Erstmals beraten und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen wurden die Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (20/14235), zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/14242) und zur zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf (20/12784) will die Bundesregierung die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Gasspeicherumlage in Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG ) ändern. Der Gesetzentwurf sei nötig geworden, schreibt sie, weil die Europäische Kommission in einem Prüfverfahren zu der Auffassung gelangte, dass die auf Grundlage von Paragraf 35e EnWG festgelegte Berechnungsmethode unvereinbar sei mit der nach Inkrafttreten von Paragraf 35e EnWG in Kraft getretenen EU-Verordnung 2022/103 vom 29. Juni 2022 zur Änderung der EU-Verordnungen 2017/1938 und der EG-Verordnung Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung. Zudem verteuere die Gasspeicherumlage durch die Belastung der Grenzübergangspunkte beziehungsweise virtuellen Kopplungspunkte den Gastransit durch Deutschland dermaßen, dass mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten die Diversifikation ihrer Gasbezugsquellen erschwert werde. Damit stehe die Gasspeicherumlage den gemeinsamen Bestrebungen der EU entgegen, unabhängig von russischem Erdgas zu werden, so das Ergebnis der Prüfung. Keine Umlage auf Exportgas Der Gesetzentwurf sieht vor, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass die Umlage ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und mit Standardlastprofilverfahren (SLP) auf im Inland ausgespeiste Gasmengen erhoben wird. Grenzübergangspunkte und virtuelle Kopplungspunkte, über die ins Ausland exportierte Gasmengen bislang an der Gasspeicherumlage beteiligt wurden, werden zukünftig nicht mit der Gasspeicherumlage belastet. Durch die Beschränkung der Erhebung der Umlage auf inländische Entnahmestellen sollen Zweifel der Europäischen Kommission an der Vereinbarkeit von Paragraf 35e EnWG mit der EU-Gasspeicherverordnung vor allem im Hinblick auf die durch diese in die EU-Verordnung 2017/1938 neu eingefügten Artikel 6b und 6c ausgeräumt werden. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (20/13167) in dem Gesetzentwurf eine Regelungslücke ausgemacht und eine Änderung vorgeschlagen, die darauf abzielt, Wasserstoffelektrolyseure mit in den Geltungsrahmen des Gesetzentwurfs aufzunehmen. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, mit fortschreitendem Ausbau der Wasserstofferzeugung entstehe ein Bedarf für den Anschluss von Wasserstoffelektrolyseuren an das Stromnetz auch in Spannungsebenen oberhalb einer Nennspannung von 110 Kilovolt. Dabei sollten die Genehmigungsverfahren durch die Möglichkeit für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren mit Konzentrationswirkung beschleunigt und rechtssicher ausgestaltet werden. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, den Vorschlag zu prüfen. Erster Gesetzentwurf von SPD und Grünen Um den Herausforderungen temporärer Überschüsse bei der Stromerzeugung zu begegnen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/14235) zur Änderung des Energiewirtschaftsrecht mit einer Vielzahl von Regelungen vorgelegt, die die Flexibilität im Stromsystem erhöhen sollen. Vor allem soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert und Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden. Weiter heißt es im Entwurf, durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen solle gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen. Durch ein intelligenteres Stromsystem mittels mehr Digitalisierung solle der Weg freigemacht werden, das Ziel eines Anteils von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar erreichen zu können. Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1711 (novellierte Strombinnenmarktrichtlinie) sollen Regelungen im Bereich des Netzanschlusses in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgenommen werden. Außerdem wird die für das Jahr 2025 vorgesehene Umstellung der an den Strombörsen in den vortägigen Auktionen am Day-Ahead-Markt gehandelten und für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung maßgeblichen Stromprodukte nachvollzogen, die anstatt von Stundenkontrakten zukünftig Viertelstundenkontrakte vorsehen. Zweiter Gesetzentwurf von SPD und Grünen In Deutschland ändert sich die Struktur der Stromerzeugung erheblich. Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien und der im Zuge der Energiewende massiv steigende Strombedarf erforderten einen schnellen Ausbau und sicheren Betrieb des deutschen Stromübertragungsnetzes, heißt es im Entwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz (20/14242) zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Es sei erforderlich, so heißt es im Weiteren, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. Insbesondere der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen müsse zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden: „Es gilt, Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes zu beseitigen.“ Mit den Änderungen des Bundesbedarfsplangesetzes sollen fünf weitere Netzausbauvorhaben zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. Für die neuen Netzausbauvorhaben werde die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Zudem würden länderübergreifende und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben durch Kennzeichnung identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes anzuwenden seien. Mit Blick auf die Kosten des Vorhabens, heißt es im Entwurf von SPD und Bündnis90/Grüne, bei der Bundesnetzagentur falle ein zusätzlicher jährlicher Personalmittelbedarf von 5,2 Millionen Euro an. Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ergäben sich im Saldo zusätzliche jährliche Personalausgaben in Höhe von 213 000 Euro und eine Stelle des höheren Dienstes. Dritter Gesetzentwurf von SPD und Grünen Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden zahlen, um die flexible Fahrweise der Anlagen anzureizen. Bisher wird die Förderung auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung gezahlt. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden. Zudem soll die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen. Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, wird bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren angewendet, in dem solche Anlagen bevorzugt einen Zuschlag erhalten, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind. Gleichzeitig soll die Südquote endgültig aufgehoben werden. Darüber hinaus wollen die Fraktionen die Ausschreibungsmengen moderat anheben, bei deutlicher Anhebung der Mengen in den kommenden zwei Jahren. Dabei soll ein Schwerpunkt auf die Ausschreibungen in den Jahren 2025 und 2026 gelegt werden, sodass eine schnelle Anschlussperspektive besteht. Außerdem wird die Anschlussförderung für die Anlagen von bisher zehn auf zwölf Jahre verlängert. (mis/vom/20.12.2024)
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